Anschlag erfolgte im Auftrag von IS-Mitgliedern
Sie habe in dem Polizeibeamten einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen, die sie als ein Gebiet des Unglaubens betrachtete und deren Bewohner sie als "Feinde des Islams" hasste. Das junge Mädchen handelte nach Auffassung des Gerichts dabei im Auftrag von Mitgliedern des IS, mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Einem Bekannten hatte sie im Vorfeld der Tat davon berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.
Revision verworfen
Der Dritte Strafsenat des BGH hat jetzt die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts und eine Verfahrensbeanstandung gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Ihr Bekannter war wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Auch die ebenfalls auf die Sachrüge gegründete Revision des jungen Mannes blieb vor dem BGH erfolglos.