BGH: Verurteilung jugendlicher IS-Sympathisantin wegen Anschlags auf Polizeibeamten ist rechtskräftig

Die Verurteilung einer jugendlichen Sympathisantin des Islamischen Staates (IS) wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19.04.2018 eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle bestätigt. Nach den Feststellungen des OLG stach die Angeklagte Safia S. einem Polizeibeamten, der im Hauptbahnhof Hannover Streife ging und nicht mit einem Angriff auf seine Person rechnete, unvermittelt mit einem Messer in den Hals, um ihn zu töten (Az.: 3 StR 286/17).

Anschlag erfolgte im Auftrag von IS-Mitgliedern

Sie habe in dem Polizeibeamten einen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen, die sie als ein Gebiet des Unglaubens betrachtete und deren Bewohner sie als "Feinde des Islams" hasste. Das junge Mädchen handelte nach Auffassung des Gerichts dabei im Auftrag von Mitgliedern des IS, mit denen sie die konkrete Tatausführung abgesprochen hatte. Einem Bekannten hatte sie im Vorfeld der Tat davon berichtet, im Auftrag des IS einen Anschlag in Deutschland ausüben zu wollen.

Revision verworfen

Der Dritte Strafsenat des BGH hat jetzt die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts und eine Verfahrensbeanstandung gestützte Revision der Angeklagten verworfen. Ihr Bekannter war wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Auch die ebenfalls auf die Sachrüge gegründete Revision des jungen Mannes blieb vor dem BGH erfolglos.

BGH, Urteil vom 19.04.2018 - 3 StR 286/17

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2018.

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