Diebstahl wertvoller Goldmünze aus Berliner Bode-Museum
Im Fall ging es um den Diebstahl eines außergewöhnlich wertvollen Goldmünzenexponats aus dem Berliner Bode-Museum am 27.07.2017. Einer der Angeklagten - der als Aufsichtsperson im Berliner Bode-Museum arbeitete - verschaffte sich zusammen mit zwei weiteren Personen über die Hochbahngleise der Berliner Stadtbahn und das angrenzende Museumsdach unbemerkten Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten. Sie zerschlugen die Vitrine, in der die etwa 100 kg schwere Goldmünze "Big Maple Leaf" im Wert von ungefähr 3,3 Millionen Euro ausgestellt war und schafften das Diebesgut mit einem Rollbrett und einer Schubkarre über denselben Weg ins Freie. Die Münze wurde kurz nach der Tat zerteilt und einzelne Teile wurden stückweise verkauft. Der Verbleib des Goldes konnte nicht festgestellt werden.
BGH verwirft Revisionen der Angeklagten
Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden Angeklagten sowie einen nicht revidierenden Mitangeklagten zu mehrjährigen Jugendstrafen. Die dagegen eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof nunmehr verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, auch das Verfahren sei nicht zu beanstanden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.