BGH bestätigt Verurteilung wegen Diebstahls der "Big Maple Leaf" aus Berliner Bode-Museum

Die Verurteilung der zwei Angeklagten im Fall des Diebstahls der Goldmünze "Big Maple Leaf" aus dem Berliner Bode-Museum zu mehrjährigen Jugendstrafen ist rechtskräftig. Die Münze wog über 100 kg und hatte einen Wert von etwa 3,3 Millionen Euro. Sie wurde nach dem Diebstahl zerteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen zweier Angeklagter nun zurückgewiesen.

Diebstahl wertvoller Goldmünze aus Berliner Bode-Museum

Im Fall ging es um den Diebstahl eines außergewöhnlich wertvollen Goldmünzenexponats aus dem Berliner Bode-Museum am 27.07.2017. Einer der Angeklagten - der als Aufsichtsperson im Berliner Bode-Museum arbeitete - verschaffte sich zusammen mit zwei weiteren Personen über die Hochbahngleise der Berliner Stadtbahn und das angrenzende Museumsdach unbemerkten Zutritt zu den Ausstellungsräumlichkeiten. Sie zerschlugen die Vitrine, in der die etwa 100 kg schwere Goldmünze "Big Maple Leaf" im Wert von ungefähr 3,3 Millionen Euro ausgestellt war und schafften das Diebesgut mit einem Rollbrett und einer Schubkarre über denselben Weg ins Freie. Die Münze wurde kurz nach der Tat zerteilt und einzelne Teile wurden stückweise verkauft. Der Verbleib des Goldes konnte nicht festgestellt werden.

BGH verwirft Revisionen der Angeklagten

Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden Angeklagten sowie einen nicht revidierenden Mitangeklagten zu mehrjährigen Jugendstrafen. Die dagegen eingelegten Revisionen hat der Bundesgerichtshof nunmehr verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, auch das Verfahren sei nicht zu beanstanden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

BGH, Urteil vom 24.06.2021 - 5 StR 67/21

Redaktion beck-aktuell, 13. Juli 2021.