Das landgerichtliche Urteil, mit dem der sogenannte "Autoraser von der Aachener Straße" wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 22.11.2016 verworfen (Az.: 4 StR 501/16).
Angeklagter raste durch das Kölner Stadtzentrum
Nach den Feststellungen fuhr der Angeklagte am 10.07.2015 mit einem geliehenen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtzentrum von Köln. Als er kurz vor einer Kreuzung wahrnahm, dass die nur noch 30 bis 40 Meter entfernte Lichtzeichenanlage auf Gelblicht umsprang, wechselte der Angeklagte von der linken über die mittlere auf die rechte Fahrspur, um im Anhalten begriffene Fahrzeuge zu überholen. Dabei fuhr er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 109 km/h.
Radfahrer verlor das Leben
Auf der rechten Fahrspur kollidierte er mit dem Fahrzeug einer anderen Verkehrsteilnehmerin, die mit deutlich langsamerer Geschwindigkeit ebenfalls auf die rechte Fahrbahn wechselte. In der Folge schleuderte das Fahrzeug des Angeklagten über den Kreuzungsbereich, prallte gegen den Mast einer Lichtzeichenanlage und erfasste etwa 75 Meter nach dem Ausgangspunkt der Kollision einen 26-jährigen Fahrradfahrer. Der Geschädigte erlitt durch den Aufprall tödliche Verletzungen. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr die Revision des Angeklagten verworfen.
BGH, Beschluss vom 22.11.2016 - 4 StR 501/16
Redaktion beck-aktuell, 3. Januar 2017.
Aus der Datenbank beck-online
LG Köln, Raser von Köln verurteilt, BeckRS 2016, 17291 (Vorinstanz)
Wittke/Kühn, Härtere Strafen für Raser?, RiZ 2016, 334
Kudlich, Der Tod war noch schneller - strafrechtliche Verantwortung bei "privaten Autorennen", JA 2009, 389
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