Verurteilung der Cuspert-Witwe rechtskräftig

Die Verurteilung der Witwe des bekannten IS-Mitglieds Denis Cuspert zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten – unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland – ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg als rechtsfehlerfrei bestätigt.

Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung

Das OLG hatte die Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Versklavung) und Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den vom OLG getroffenen Feststellungen reiste die Angeklagte im Januar 2015 mit ihren drei Kindern in die Türkei und von dort in Begleitung ihres damaligen Ehemanns in das vom "Islamischen Staat" (IS) beherrschte Rakka. Dort schlossen sie und ihr Mann sich dem IS an. Während er eine militärische Ausbildung absolvierte, war sie mit den Kindern zunächst in einem "Frauenhaus" des IS untergebracht. Anschließend bezogen sie eine Wohnung in Rakka.

Kinder in ständiger Lebensgefahr

Vor Ort bestand für die Kinder während des gesamten Aufenthalts die konkrete Gefahr, durch Luftangriffe verletzt oder getötet zu werden. Der Ehemann der Angeklagten starb im März 2015 bei Kämpfen. Nach Ablauf der Trauerzeit heiratete sie im August 2015 nach islamischem Ritus das – inzwischen hochwahrscheinlich ebenfalls verstorbene – bekannte IS-Mitglied Denis Cuspert. Der Berliner Gangsterrapper ("Deso Dogg") hatte sich 2014 dem IS angeschlossen und stand in den USA auf der Terrorliste. Medienberichten zufolge wurde er 2018 in Syrien bei einem Luftangriff getötet.

Werbung für Leben im "Kalifat"

Die Angeklagte machte über soziale Medien sowie E-Mail Werbung für ein Leben im "Kalifat" und ermutigte gleichgesinnte Frauen in Deutschland dazu, in das Herrschaftsgebiet des IS auszureisen. Sie erzog ihre Kinder im Sinn der IS-Ideologie, verfügte über eine eigene Pistole und übte über einen kurzen Zeitraum die tatsächliche Sachherrschaft über das Sturmgewehr ihres Ehemannes aus.

Versklavtes Mädchen aufgenommen

Auf Bitten einer Bekannten nahm sie deren "Sklavin", ein 13-jähriges, vom IS in der Sindschar-Region als Kriegsbeute versklavtes jesidisches Mädchen, für mehrere Stunden in ihrer Wohnung auf, um auf sie aufzupassen. Sie verließ im April 2016 das Herrschaftsgebiet des IS und kehrte Anfang September 2016 wenige Tage vor der Geburt ihrer jüngsten Tochter nach Deutschland zurück.

BGH verneint Rechtsfehler

Der BGH hat die Revision der Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben habe. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 09.03.2021 - 3 StR 26/21

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2021.