Ver­such­te Se­xu­al­straf­tat in mit­tel­ba­rer Tä­ter­schaft

Bei mit­tel­ba­rer Tä­ter­schaft be­ginnt der Ver­such der Tat be­reits dann, wenn die Ein­wir­kung auf die als Tat­mitt­ler aus­ge­wähl­te Per­son ab­ge­schlos­sen ist. Dies gilt je­den­falls dann, wenn der Täter eine zeit­na­he Aus­füh­rung er­war­tet, wie der Bun­des­ge­richts­hof mit Be­schluss vom 08.09.2020 ent­schie­den hat.

Falle für frü­he­re Ge­lieb­te

Mit dem per­fi­den Tat­plan eines Pfar­rers muss­ten sich das Land­ge­richt Sten­dal und nun in der Re­vi­si­on der 4. Straf­se­nat be­schäf­ti­gen. Der mitt­ler­wei­le im Ru­he­stand be­find­li­che Geist­li­che hatte 2016 ge­plant, seine Ex-Ge­lieb­te ver­ge­wal­ti­gen zu las­sen. Er nahm in einem "Ero­tik-Da­ting­por­tal" die Iden­ti­tät der Frau an und führ­te eine um­fang­rei­che ero­ti­sche Kor­re­spon­denz mit zwei Män­nern. Schlie­ß­lich ver­ein­bar­te er je­weils ein Tref­fen für ein "Ver­ge­wal­ti­gungs­rol­len­spiel" am nächs­ten Tag. Nach sei­ner Vor­stel­lung hät­ten die Män­ner "in der ir­ri­gen Vor­stel­lung ein­ver­nehm­li­chen Han­delns" das Opfer di­rekt nach dem Öff­nen der Tür über­fal­len und ver­ge­wal­ti­gen sol­len. Glück­li­cher­wei­se konn­te sie aber die Si­tua­ti­on je­weils auf­klä­ren und die Tat somit ver­hin­dern.

Das LG Sten­dal ver­ur­teil­te den Hin­ter­mann wegen ver­such­ter se­xu­el­ler Nö­ti­gung in zwei Fäl­len zu einer Ge­samt­frei­heits­stra­fe von drei Jah­ren. Mit dem Klin­geln des Tat­mitt­lers an der Tür sei auch für den Pfar­rer die Schwel­le zum Ver­such über­schrit­ten ge­we­sen.

Ver­suchs­be­ginn des Pla­nen­den

Der BGH be­stä­tig­te die Ent­schei­dung des LG. Zur Frage des Ver­suchs­be­ginns wie­sen die Karls­ru­her Rich­ter al­ler­dings auf die Be­son­der­hei­ten der mit­tel­ba­ren Tä­ter­schaft hin: Ent­schei­dend sei der Tat­plan des Draht­zie­hers. Da die­ser feste Ver­ab­re­dun­gen ge­trof­fen und durch sei­nen Chat am Fol­ge­tag ge­wusst habe, dass sein Werk­zeug sich auf den Weg zur Woh­nung ge­macht hatte, habe er eine kon­kre­te Ge­fahr für seine ehe­ma­li­ge Ge­lieb­te ge­schaf­fen.

BGH, Beschluss vom 08.09.2020 - 4 StR 44/20

Redaktion beck-aktuell; Michael Dollmann, Mitglied der NJW- und beck-aktuell-Redaktion, 2. Oktober 2020.

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