Im Streit um massenhaft gekündigte langjährige Bausparverträge verhandelt der Bundesgerichtshof am 21.02.2017. Wie am 20.12.2016 mitgeteilt wurde, geht es dann um den Fall einer Bausparerin, die 1999 bei Wüstenrot zwei Verträge abgeschlossen hatte. Als diese 2001 zuteilungsreif wurden, nahm sie die Darlehen nicht in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem attraktiven Zinssatz. Anfang 2015 kündigte ihr Wüstenrot schließlich die Verträge.
Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.
Bergmann, Die Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen – Die große korrigierende Auslegung des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB –, WM 2016, 2153
OLG Stuttgart, Bausparkassen, Bausparverträge, Kündigungsrecht, Geschäftsgrundlage, Gegenstandswert, Darlehensverträge, BeckRS 2016, 05936
OLG Düsseldorf, Kündigungsrecht, Darlehensvertrag, Auslegung, Zuteilungsreife, Bausparkassen, Vertragsschluss, BeckRS 2016, 21193
OLG Köln, Kündigung, Bausparvertrag, Zuteilungsreife, grundsätzliche Bedeutung, BeckRS 2016, 07505
OLG Celle, Kündigungsrecht einer Bausparkasse nach Eintritt der Zuteilungsreife, BeckRS 2016, 07504