BGH verhandelt im Februar 2017 im Streit um hoch verzinste Bausparverträge

Im Streit um massenhaft gekündigte langjährige Bausparverträge verhandelt der Bundesgerichtshof am 21.02.2017. Wie am 20.12.2016 mitgeteilt wurde, geht es dann um den Fall einer Bausparerin, die 1999 bei Wüstenrot zwei Verträge abgeschlossen hatte. Als diese 2001 zuteilungsreif wurden, nahm sie die Darlehen nicht in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem attraktiven Zinssatz. Anfang 2015 kündigte ihr Wüstenrot schließlich die Verträge.

BGH soll Rechtslage klären

Das will die Kundin nicht hinnehmen. Zuletzt hatte ihr das Oberlandesgericht Stuttgart Recht gegeben. Andere Gerichte haben in vergleichbaren Fällen aber im Sinne der Bausparkassen entschieden. Nun muss der BGH die Rechtslage klären. Die hohen Guthabenzinsen der 1990er Jahre machen es für Bausparer derzeit attraktiv, den Vertrag immer weiter laufen zu lassen. Die Bausparkassen bringt das in Schwierigkeiten. Sie haben seit 2015 bereits etwa 250.000 Verträge gekündigt.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.

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