Verfahren um Tötung junger Frau in Wehrmachtsbunker geht weiter

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Totschlags in einem verlassenen Bunker bei Oranienburg aufgehoben. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin hatten Revision eingelegt; beide erstreben eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner Ex-Freundin. Nach Ansicht des BGH war die Beweiswürdigung des LG rechtsfehlerhaft. Zahlreiche gewichtige Indizien seien nicht berücksichtigt worden.

LG ging nicht von Heimtücke aus

Das LG hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts tötete der Angeklagte seine frühere Partnerin Bianca S. am 15.07.2021 in einem früheren Wehrmachtsbunker am Grabowsee bei Oranienburg durch sieben Stiche mit einem Stechbeitel, weil er keine andere Möglichkeit sah, die Beziehung auf andere Weise zu beenden und "endgültig von ihr loszukommen". Das LG hatte sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass der Angeklagte die Geschädigte heimtückisch tötete.

Beweiswürdigung fehlerhaft

Der BGH hat das Urteil jetzt wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung aufgehoben. Das LG habe zahlreiche gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, die dafür sprechen könnten, dass der Angeklagte die arglose Geschädigte in den abgeschiedenen Wehrmachtsbunker gelockt hat, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten, so der BGH. Der Senat hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG Neuruppin zurückverwiesen.

BGH, Urteil vom 22.03.2023 - 6 StR 324/22

Redaktion beck-aktuell, Esther Wiemann, 22. März 2023.