LG ging nicht von Heimtücke aus
Das LG hatte den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts tötete der Angeklagte seine frühere Partnerin Bianca S. am 15.07.2021 in einem früheren Wehrmachtsbunker am Grabowsee bei Oranienburg durch sieben Stiche mit einem Stechbeitel, weil er keine andere Möglichkeit sah, die Beziehung auf andere Weise zu beenden und "endgültig von ihr loszukommen". Das LG hatte sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass der Angeklagte die Geschädigte heimtückisch tötete.
Beweiswürdigung fehlerhaft
Der BGH hat das Urteil jetzt wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung aufgehoben. Das LG habe zahlreiche gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, die dafür sprechen könnten, dass der Angeklagte die arglose Geschädigte in den abgeschiedenen Wehrmachtsbunker gelockt hat, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten, so der BGH. Der Senat hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG Neuruppin zurückverwiesen.