Ausgang offen
In der knapp einstündigen Verhandlung hatten die BGH-Richter erklärt, dass sie den Fall nicht vorberaten hätten. Von der Entscheidung könnten auch Kunden anderer Banken profitieren. Nach Auskunft der Dachverbände kommt es häufiger vor, dass Institute für jede verschickte TAN einen Cent-Betrag kassieren oder etwa nur fünf Frei-SMS im Monat anbieten. Allerdings besteht das Risiko, dass die Klage der Verbraucherschützer aus formalen Gründen scheitert. Sie hatten die Geschäftsbedingungen der Sparkasse damals nicht einsehen können und ihre Informationen nur aus der Werbung für das Konto bezogen. Das könnte zu vage sein.
Bank verweist auf ausreichend Gratis-Alternativen
Für die Verbraucherzentralen brachte BGH-Anwalt Peter Wassermann vor, dass Banken den Versand der Nummern nicht unabhängig von deren Einsatz in Rechnung stellen dürften. Es komme vor, dass der Kunde die empfangene TAN gar nicht verwende, zum Beispiel weil er einen Fehler in seinen Angaben entdeckt habe. Sein Kontrahent Reiner Hall betonte, dass die von ihm vertretene Sparkasse fünf verschiedene TAN-Verfahren angeboten habe - einzig die SMS sei kostenpflichtig gewesen. Die Kunden hätten also ausreichend Gratis-Alternativen gehabt.