Urteile im Weidener "Flutkanal-Prozess" rechtskräftig

Ein Mann und eine Frau, die einen unter Drogen und Alkohol stehenden Freund nicht vor dem Ertrinken gerettet haben, müssen mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die vom Landgericht Weiden in der Oberpfalz wegen Aussetzung mit Todesfolge verhängten Haftstrafen von fünfeinhalb und viereinhalb Jahren bestätigt. Die Verurteilung beruhe nicht auf Rechtsfehlern, so das Gericht. Ein weiterer Beteiligter hatte bereits eine Bewährungsstrafe akzeptiert.

Ertrinkenden Freund zurückgelassen

Das Opfer hatte mit seinen Freunden im September 2020 in einer Shisha-Bar im nordbayerischen Weiden reichlich Wodka getrunken und Cannabis konsumiert. Beim Verlassen der Bar brauchte der 22-jährige Hilfe beim Laufen und stürzte in einem unbeobachteten Moment eine Böschung zu einem Flutkanal hinab, in dem er schließlich ertrank. Die beiden Verurteilten waren zunächst zu ihm nach unten gestiegen, hatten ihm aber nicht geholfen, obwohl er schluchzend bäuchlings am Ufer lag und um Hilfe bat. Stattdessen machte die Frau Handy-Videos. Als das Opfer schließlich beim Versuch, selbständig aufzustehen, ins Wasser stürzte und sich mit unkoordinierten Bewegungen aus dem Sichtfeld der Verurteilten entfernte, lachten sie und machten sich schließlich nach einigem Suchen auf den Heimweg. Sie schrieben noch in der Nacht und am Morgen des Folgetages Nachrichten an den Geschädigten und erkundigten sich nach dessen Verbleib und Wohlergehen.

BGH bestätigt Verurteilung wegen Aussetzung mit Todesfolge

Das Landgericht hatte die Beiden im August 2021 wegen Aussetzung mit Todesfolge, aber nicht wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt, weil es nicht davon überzeugt war, dass sie mit dem Tod ihres Freundes gerechnet hatten. Der dritte Angeklagte, der keine Revision einlegte, hatte eine Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung bekommen. Er war als Fahrer als Einziger nüchtern geblieben, aber am Kanal-Ufer nicht dabei gewesen. Die Verurteilung beruhe nicht auf Rechtsfehlern, teilte der BGH mit. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

BGH, Urteil vom 21.09.2022 - 6 StR 47/22

Redaktion beck-aktuell, 22. September 2022 (ergänzt durch Material der dpa).