BGH: Revision gegen Feststellung der Unwirksamkeit eines laufzeitunabhängigen Individualbeitrags bei Verbraucherkrediten zurückgenommen

Eine von einem Kreditinstitut bei Abschluss eines Privatkreditvertrags verwendete Klausel, nach der im Rahmen eines “Individual-Kredits“ als Entgelt ein “einmaliger laufzeitabhängiger Individualbeitrag“ verlangt werden darf, benachteiligt den Kunden unangemessen und ist deshalb unwirksam. Diese vorinstanzlich getroffene Entscheidung ist nach Rücknahme der Revision vor dem Bundesgerichtshof nunmehr rechtskräftig (Az.: XI ZR 231/16).

BGH: Urteil nach Revisionsrücknahme rechtskräftig

Das Landgericht Düsseldorf hatte die beklagte Bank mit Urteil vom 08.07.2015 auf Antrag des Klägers - einem nach § 4 UKlaG eingetragenen Verbraucherverein - verurteilt, es zu unterlassen, in ihren Formularverträgen mit Verbrauchern zu einem sogenannten Individual-Kredit die Erhebung eines einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrags vorzusehen und zu verlangen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen und die Revision zugelassen. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr nach Rücknahme der von der Beklagten eingelegten Revision die Rechtskraft der vorinstanzlich getroffenen Entscheidung ausgesprochen.

BGH, Keine Angabe vom 20.12.2016 - XI ZR 231/16

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2016.

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