Angeklagter ließ Tüte mit Schrauben und "Polenböllern" explodieren
Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer brachte der Angeklagte am Abend des 17.12.2017 aus einem nicht näher aufklärbaren Motiv gemeinsam mit 72 Schrauben in Plastiktüten befindliche "Polenböller" der höchsten pyrotechnischen Gefahrenkategorie auf einem S-Bahnhof in Hamburg zur Explosion. Hierdurch bestand potentielle Lebensgefahr für die sich unmittelbar in der Nähe aufhaltenden Personen. Nur durch Zufall wurden durch die Explosion keine Menschen getötet. Jedoch wurde ein S-Bahn-Passagier erheblich verletzt.
BGH: Revision offensichtlich unbegründet
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGH hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.