BGH: Urteil wegen Sprengstoffexplosion auf Hamburger S-Bahnhof rechtskräftig

Der Mann, der an einem Hamburger S-Bahnhof kurz vor Weihnachten 2017 gemeinsam mit 72 Schrauben in Plastiktüten befindliche "Polenböller" zur Explosion gebracht hat, muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hamburg hatte auf versuchten Mord in Tateinheit mit dem versuchten Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge, dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, einer gefährlichen Körperverletzung sowie einer gemeinschaftlichen Sachbeschädigung erkannt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil mit Beschluss vom 08.05.2019 (Az.: 5 StR 182/19).

Angeklagter ließ Tüte mit Schrauben und "Polenböllern" explodieren

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer brachte der Angeklagte am Abend des 17.12.2017 aus einem nicht näher aufklärbaren Motiv gemeinsam mit 72 Schrauben in Plastiktüten befindliche "Polenböller" der höchsten pyrotechnischen Gefahrenkategorie auf einem S-Bahnhof in Hamburg zur Explosion. Hierdurch bestand potentielle Lebensgefahr für die sich unmittelbar in der Nähe aufhaltenden Personen. Nur durch Zufall wurden durch die Explosion keine Menschen getötet. Jedoch wurde ein S-Bahn-Passagier erheblich verletzt.

BGH: Revision offensichtlich unbegründet

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGH hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 08.05.2019 - 5 StR 182/19

Redaktion beck-aktuell, 13. Mai 2019.

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