BGH: Urteil wegen Tötung eines 21-jährigen Libanesen aus Blutrache rechtskräftig

Zwei Brüder, die als Mitglieder eines Teils einer seit Jahrzehnten miteinander verfeindeten libanesischen Großfamilie aus Blutrache ein 21-jähriges Mitglied des verfeindeten Familienteils getötet haben, müssen dafür lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Essen bestätigt, das damit rechtskräftig ist (Beschlüsse vom 30.08.2017, Az.: 4 StR 216/17).

Verurteilung wegen Mordes

Das LG Essen hatte die beiden Brüder unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und beim Haupttäter auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Einen 21-jährigen Neffen der beiden hatte es unter anderem wegen Beihilfe zum Mord zu einer Einheitsjugendstrafe in Höhe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt (BeckRS 2016, 117325).

Tatopfer erlag Schussverletzungen

Nach den Feststellungen des LG wurde der Bruder beziehungsweise Vater der Angeklagten bei einer Messerstecherei mit einem Angehörigen des verfeindeten Teils der Großfamilie verletzt. Um "Blutrache" zu üben, lauerten die drei Angeklagten in den späten Abendstunden des 09.04.2016 einem 21-jährigen Mitglied der verfeindeten Familie vor einem Lokal in der Essener Innenstadt auf. Beim Verlassen des Lokals schoss einer der Angeklagten auf das völlig überraschte Tatopfer, das getroffen zu fliehen versuchte. Die Angeklagten setzten ihm nach. Der Haupttäter gab weitere Schüsse ab, zuletzt zwei auf das bereits zusammengebrochen am Boden liegende Tatopfer. Dieses erlitt insgesamt sechs Schussverletzungen und starb einige Wochen später im Krankenhaus.

Revisionen als unbegründet verworfen

Der BGH hat die Revisionen der Angeklagten – bei einem nach einer Korrektur des Schuldspruchs – als unbegründet verworfen.

BGH, Beschluss vom 30.08.2017 - 4 StR 216/17

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2017.

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