BGH: Urteil wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger 14-Jähriger aus Hamburg rechtskräftig

Die Verurteilung fünf junger Männer im Prozess um den sexuellen Missbrauch einer 14-Jährigen in Hamburg ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof das entsprechende Urteil des Landgerichts Hamburg mit Beschluss vom 22.01.2019 bestätigt hat (Az.: 5 StR 583/18). Ein erstes Urteil des LG in dieser Sache hatte der BGH in den Strafaussprüchen aufgehoben, weil er die Prüfung mehrerer in Betracht kommender Straftatbestände vermisst hatte. Das jetzt rechtskräftige Urteil des LG (BeckRS 2016, 18465) beinhaltet höhere Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen.

Gegen minderjährige Täter verhängte Strafen zunächst alle zur Bewährung ausgesetzt

Das LG hatte vier Jugendliche und einen jungen Erwachsenen unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person beziehungsweise Beihilfe hierzu und gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise unterlassener Hilfeleistung verurteilt und gegen die Jugendlichen zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen, gegen den erwachsenen Täter eine Freiheitsstrafe von vier Jahren verhängt. Dieses Urteil hatte der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGH auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 12.07.2017 (NStZ 2018, 209) aufgehoben.

14-Jährige sexuell missbraucht und leicht bekleidet liegen gelassen

Von der Aufhebung ausgenommen waren die Feststellungen zum Tatgeschehen. Danach nahmen die vier Angeklagten, teilweise alkoholisierten jungen Männer im Rahmen der Feier des 14. Geburtstags eines der Angeklagten an einem stark alkoholisierten und deshalb widerstandsunfähigen 14 Jahre alten Mädchen sexuelle Handlungen vor; mehrere von ihnen sowie eine mitangeklagte Jugendliche filmten das Missbrauchsgeschehen mit ihren Mobiltelefonen. Anschließend trugen drei der Angeklagten das kaum bekleidete Mädchen in den Hinterhof des Mehrfamilienhauses, wo sie es bei einer Temperatur von etwa null Grad Celsius liegen ließen. Ein Bewohner des Hauses wurde schließlich auf das schreiende Opfer aufmerksam und verständigte die Polizei.

Erneute Verhandlung vor LG endet mit höheren Strafen

Nach erneuter Verhandlung hat das LG die Angeklagten nunmehr zusätzlich insbesondere wegen Herstellens jugendpornographischer Schriften beziehungsweise Beihilfe hierzu verurteilt und auf – gegenüber dem ersten Urteil – höhere Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen erkannt, die nur noch für zwei der jugendlichen Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen dieses Urteil haben lediglich die beiden zu vollstreckbaren Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilten Jugendlichen sowie der zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilte erwachsene Angeklagte Revision eingelegt. Letzterer hat seine Revision inzwischen zurückgenommen.

BGH hält Revisionen für unbegründet

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des BGH hat die Revisionen der beiden übrigen Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit insgesamt rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - 5 StR 583/18

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2019.

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