Die Verurteilung des Polizistenmörders von Haiger ist rechtskräftig. Mit Beschluss vom 15.08.2017 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Landgericht Limburg an der Lahn hatte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord sowie gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt (Az.: 2 StR 222/17).
Hass auf Polizeibeamte als Motiv
Nach den Feststellungen des Landgerichts fuhr der Angeklagte am 24.12.2015 in einem Regionalzug ohne Fahrschein. Nachdem der Zugbegleiter im Zuge einer Kontrolle eine Polizeistreife hinzugerufen hatte, tötete der Angeklagte einen Polizeibeamten mit mehreren Messerstichen und verletzte dessen Kollegen schwer. Er handelte dabei aus Hass auf Polizeibeamte.
Verfahren ist abgeschlossen
Der Zweite Strafsenat des BGH hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten jetzt als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH, Beschluss vom 15.08.2017 - 2 StR 222/17
Redaktion beck-aktuell, 28. August 2017.
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