Urteil wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Berlin wegen Mordes gegen den Mann, der den Arzt Fritz von Weizsäcker im November 2019 bei einem Vortrag erstach, ist rechtskräftig. Das LG hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verhängt und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des Mannes verworfen.

Messerattacke bei Vortrag

Fritz von Weizsäcker, der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, hielt am 19.11.2019 einen öffentlichen Vortrag in der Berliner Schlosspark-Klinik. Während des Vortrags attackierte ihn der Angeklagte und stach ihm unvermittelt ein Messer in den Hals. Ein zufällig als Vortragsgast anwesender Polizeibeamter stellte sich dem Angeklagten in den Weg und wurde mit Messerstichen in Hals und Rücken verletzt.

LG stellte erheblich verminderte Schuldfähigkeit fest

Nach den Feststellungen des LG war der Angeklagte aufgrund einer psychischen Störung in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert. Er handelte in der ihn zwanghaft beschäftigenden Fehlvorstellung, dass Richard von Weizsäcker für die Herstellung eines im Vietnamkrieg durch US-Streitkräfte eingesetzten, "Agent Orange" genannten Entlaubungsmittels mitverantwortlich gewesen sei. Das LG hatte den Mann wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die dagegen eingelegte Revision des Angeklagten hat der BGH nun verworfen. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

BGH, Beschluss vom 05.01.2021 - 5 StR 530/20

Redaktion beck-aktuell, 18. Januar 2021.

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