Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Berlin im Zusammenhang mit der Ermordung eines ehemaligen Pastors ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines der beiden Angeklagten als Heranwachsender wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von acht Jahren. Der zweite, erwachsene Angeklagte muss wegen Raubes für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Auch insoweit ist das Urteil des LG rechtskräftig.

Pastor sollte ausgeraubt werden

Der ehemalige Pastor hatte mit dem erwachsenen Angeklagten ein sexuelles Verhältnis gehabt und ihm mehrfach großzügig Geldbeträge geschenkt. Der Angeklagte ging deswegen davon aus, der 77-Jährige habe bedeutende Wertgegenstände in seiner Wohnung verborgen. Deshalb verabredete er mit dem heranwachsenden Angeklagten und einem gesondert verfolgten Mittäter, das Opfer in seiner Wohnung aufzusuchen und durch Drohungen oder Gewaltanwendung zur Preisgabe der Verstecke zu bringen. Eine Tötung des Opfers war nicht geplant. Am Abend des 30.06.2020 verschafften sie sich Einlass in die Wohnung, brachten den Geschädigten zu Boden und knebelten ihn zeitweilig.

Opfer letztlich erstickt

Weil ihre Forderungen erfolglos blieben, drückte ihm der gesondert Verfolgte ein Kissen auf Mund und Nase, um ihn zu ersticken. Der heranwachsende Angeklagte hielt das Opfer währenddessen fest. Er erkannte, dass der Geschädigte sterben könnte, nahm den Tod des Opfers aber hin, um die Suche nach Geld oder Wertgegenständen zu ermöglichen. Unmittelbar nach dem Tod des Geschädigten durchsuchten die beiden die Wohnung und entwendeten zumindest ein Mobiltelefon. Außerdem steckten sie den Wohnungsschlüssel ein, um später in der Wohnung nach weiteren Wertgegenständen suchen zu können.

Revisionen erfolglos

Das LG hat hinsichtlich des heranwachsenden Angeklagten die Mordmerkmale der Habgier und der Ermöglichung einer anderen Straftat bejaht. Auf ihn hat es Jugendstrafrecht angewendet. Dem erwachsenen Angeklagten hat es die Tötung nicht zugerechnet und ihn daher nur des Raubes für schuldig befunden. Die Überprüfung des Urteils auf die Revisionen der Angeklagten hat laut BGH keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Auch die Verfahrensbeanstandung des erwachsenen Angeklagten sei ohne Erfolg geblieben. Die allein gegen den Heranwachsenden gerichtete und auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft erachtete der BGH ebenfalls unbegründet. Insbesondere habe die Anwendung des Jugendstrafrechts der rechtlichen Überprüfung stand gehalten. Das Urteil des LG Berlin ist damit rechtskräftig.

BGH, Urteil vom 02.02.2023 - 5 StR 285/22

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2023.