Verbreitung rechtsextremer Gesinnung und Bekämpfung deutscher Flüchtlingspolitik
Nach den Feststellungen des LG waren die Angeklagten Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie Kameradschaft Dresden", die sich Ende Juli 2015 in Dresden gegründet hatte und deren Ziel es war, die rechtsextreme und ausländerfeindliche Gesinnung ihrer Mitglieder zu verbreiten und – auch mit Gewalt – die Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen. Ihre Angriffe richteten sich in erster Linie gegen politisch Andersdenkende und Ausländer, aber auch gegen Polizeibeamte, soweit diese zum Schutz ihrer primären Angriffsziele eingesetzt waren. In mehreren Fällen agierte die "Freie Kameradschaft Dresden" gemeinsam mit der als terroristische Vereinigung verfolgten "Gruppe Freital".