Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt, mit dem ein ehemaliger Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses M.M. Warburg im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Damit ist ein weiteres Cum-Ex-Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte als Anlagestrategie
Nach den Feststellungen des LG verantwortete der Angeklagte in den Jahren 2008 und 2009 als Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses W. zwei Investmentfonds, deren Anlagestrategie allein darin bestand, mit Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften Profite zu erlangen. Diese Geschäfte zielten darauf ab, deutsche Finanzbehörden zur Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuer in Millionenhöhe zu veranlassen, obwohl diese zuvor nicht entrichtet wurde.
Schlüsselfigur bei Aufsetzung der Fonds
Die Erstattungsanträge, die falsche Angaben zu – tatsächlich nicht bestehenden – Steuererstattungsansprüchen der Fonds enthielten, unterzeichnete der Angeklagte zwar nicht selbst; er wirkte jedoch als Schlüsselfigur bei der Aufsetzung der Fonds und Umsetzung von Cum-Ex-Transaktionen mit. Gemeinsam mit weiteren Verantwortlichen erreichte der Angeklagte, dass die zuständigen Finanzbehörden zugunsten der Fonds zu Unrecht insgesamt über 100 Millionen Euro auszahlten. Der BGH hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen.
BGH, Beschluss vom 17.11.2022 - 1 StR 255/22
Redaktion beck-aktuell, 28. November 2022.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Nickel, Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung bei Cum-Ex-Geschäften, NZWiSt 2022, 269
Florstedt,
Alea iacta est: Cum/Ex-Geschäfte waren rechtswidrig und strafbar,
NStZ 2022, 129
Sartorius/Henckel,
Causa Cum/Ex finita? – Die steuerstrafrechtliche Bewertung von Cum/Ex-Transaktionen nach den Grundsatzurteilen von
BGH und BFH, DStR 2022, 1022
BGH, Cum-Ex-Aktiengeschäfte, NZWiSt 2021, 425 (m. Anm. Heger, Ransiek)
Aus dem Nachrichtenarchiv
Cum-Ex-Geschäfte: BGH bestätigt Haftstrafe für Banker der Warburg Bank, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.05.2022, becklink 2023392
Cum-Ex-Geschäfte erfüllen Tatbestand der Steuerhinterziehung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.07.2021, becklink 2020493