14-Jährige vergewaltigt und getötet
Nach den Feststellungen des LG lockte der Angeklagte am 25.09.2006 eine in einem Nachbarhaus wohnende 14-Jährige unter einem Vorwand in seinen Kellerraum. Nachdem er sein Opfer bewusstlos geschlagen und sexuell missbraucht hatte, erwürgte der Angeklagte die Jugendliche, um die Entdeckung der vorangegangenen Vergewaltigung zu verhindern.In Hausmüll verbrachter Leichnam nie gefunden
Der anschließend von ihm in den Hausmüllcontainer verbrachte Leichnam ist bis heute nicht gefunden worden. Das LG Berlin war von der Täterschaft des Angeklagten unter anderem aufgrund eines Geständnisses überzeugt, das er gegenüber einem von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzten verdeckten Ermittler abgegeben hatte.Kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.