Urteil in Berliner "Mordfall ohne Leiche" rechtskräftig

Im Berliner "Mordfall ohne Leiche" muss der Angeklagte lebenslang hinter Gitter. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Berlin vom März 2020, das auf Mord in Tateinheit mit Vergewaltigung lautet, ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten am 08.12.2020 verworfen hat.

14-Jährige vergewaltigt und getötet

Nach den Feststellungen des LG lockte der Angeklagte am 25.09.2006 eine in einem Nachbarhaus wohnende 14-Jährige unter einem Vorwand in seinen Kellerraum. Nachdem er sein Opfer bewusstlos geschlagen und sexuell missbraucht hatte, erwürgte der Angeklagte die Jugendliche, um die Entdeckung der vorangegangenen Vergewaltigung zu verhindern.

In Hausmüll verbrachter Leichnam nie gefunden

Der anschließend von ihm in den Hausmüllcontainer verbrachte Leichnam ist bis heute nicht gefunden worden. Das LG Berlin war von der Täterschaft des Angeklagten unter anderem aufgrund eines Geständnisses überzeugt, das er gegenüber einem von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzten verdeckten Ermittler abgegeben hatte.

Kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil des LG ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 08.12.2020 - 5 StR 437/20

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2020.