Urteil im Frankenthaler "Babymord-Prozess" rechtskräftig

Im Frankenthaler "Babymord-Prozess" hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts gegen den Angeklagten, der seine zwei Monate alte Tochter vom Balkon geworfen hatte, am 29.07.2020 bestätigt. Weiter bestätigte er Urteile des LG Nürnberg-Fürth im Prozess um tödliche Stöße ins S-Bahngleis, des LG Cottbus wegen eines Messerangriffs auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin und des LG Bielefeld zu Morden in Hille.

"Baby-Mordprozess"

Im "Baby-Mordprozess" hatte das LG den Angeklagten wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Geiselnahme zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen verletzte der Angeklagte seine Lebensgefährtin und einen Bekannten mit einem Messer und tötete sodann seine zwei Monate alte Tochter, indem er den Säugling vom Balkon in die Tiefe warf, um sich durch die Tötung des Kindes an seiner Lebensgefährtin zu rächen. Anschließend bemächtigte er sich seiner beiden Töchter aus einer früheren Beziehung und drohte den am Tatort eintreffenden Polizeibeamten, die Mädchen zu töten, wenn die Beamten die Wohnung stürmten. Er verletzte eines der Mädchen mit dem Messer schwer, bevor die Polizeibeamten die Wohnung stürmten und den Angeklagten festnahmen. Der BGH hat die auf Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten verworfen.

Morde in Hille

Das Landgericht hatte den 53-jährigen Angeklagten im konkreten Fall wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung und seinen 26-jährigen "Ziehsohn" wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem hatte es jeweils festgestellt, dass die Schuld der Angeklagten besonders schwer wiegt. Nach den Feststellungen des LG töteten die auf einem Hof in Hille lebenden Angeklagten gemeinsam zwei Männer, die sie heimtückisch erschlugen. Darüber hinaus tötete der 53-jährige Angeklagte einen Nachbarn auf ähnliche Weise. Der BGH hat am 28.07.2020 die auf mehrere Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen der beiden Angeklagten verworfen (Az.: 4 StR 97/20).

Tödliche Stöße ins S-Bahngleis

Im Prozess um tödliche Stöße ins S-Bahngleis hatte das LG Nürnberg-Fürth die beiden zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Diese hatten nach den Feststellungen in der Nacht auf den 26.01.2019 am Nürnberger S-Bahnhof Frankenstadion im Rahmen eines Gedränges zwei 16-jährige Jugendliche in das Gleisbett geschubst, die dann von einem durchfahrenden Zug überrollt wurden. Ein weiterer ins Gleisbett gestürzter Jugendlicher konnte sich rechtzeitig vor dem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett retten. Das Karlsruher Gericht hat die Revisionen der Nebenkläger gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth am 30.07.2020 verworfen (Az.: 6 StR 182/20). 

Messerangriff auf Jobcenter-Mitarbeiterin 

Im Prozess um einen Messerangriff auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin hatte das LG Cottbus den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen hatte dieser am 28.06.2019 eine Mitarbeiterin des Jobcenter Cottbus in deren Büro angegriffen und mit einem Messer unter anderem am Hals verletzt. Grund der Tat war die Unzufriedenheit des Angeklagten mit den Entscheidungen der Mitarbeiterin. Der BGH hat die Revision des 39-jährigen Angeklagten gegen das Urteil des LG Cottbus am 29.07.2020 verworfen (Az.: 6 StR 215/20). 

BGH, Beschluss vom 29.07.2020 - 4 StR 598/19

Redaktion beck-aktuell, 5. August 2020.