Syrischer Flüchtling verübte Messerattacke auf homosexuelles Paar
Der aus Syrien stammende Angeklagte kam 2015 im Alter von 15 Jahren unbegleitet als Flüchtling nach Deutschland. Hier radikalisierte er sich über das Internet und trat mehrfach staatsgefährdend – unter anderen als IS-Unterstützer - strafrechtlich in Erscheinung. Nach vollständiger Verbüßung einer deshalb verhängten Haftstrafe fasste er den Entschluss einen "Ungläubige" zu töten. Als Tatopfer wählte er ein homosexuelles Paar, das er mit einem Messer so schwer verletzte, dass eines der Opfer starb. Das Oberlandesgericht verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vor. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein.
BGH verwirft Revision
Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel nunmehr verworfen. Die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben.