Urteil im Fall der tödlichen Messerattacke in Dresden rechtskräftig

Die Verurteilung eines syrischen Flüchtlings zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, weil er aus islamistischen Motiven heraus bei einer Messerattacke in Dresden auf ein homosexuelles Paar eine Person getötet und die andere schwer verletzt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten am 12.01.2022 verworfen.

Syrischer Flüchtling verübte Messerattacke auf homosexuelles Paar 

Der aus Syrien stammende Angeklagte kam 2015 im Alter von 15 Jahren unbegleitet als Flüchtling nach Deutschland. Hier radikalisierte er sich über das Internet und trat mehrfach staatsgefährdend – unter anderen als IS-Unterstützer - strafrechtlich in Erscheinung. Nach vollständiger Verbüßung einer deshalb verhängten Haftstrafe fasste er den Entschluss einen "Ungläubige" zu töten. Als Tatopfer wählte er ein homosexuelles Paar, das er mit einem Messer so schwer verletzte, dass eines der Opfer starb. Das Oberlandesgericht verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest und behielt die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vor. Hiergegen legte der Angeklagte Revision ein.

BGH verwirft Revision

Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel nunmehr verworfen. Die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben.

BGH, Urteil vom 12.01.2022 - 3 StR 428/21

Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2022.