Das LG hatte den Sohn zu knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt und gegen ihn ein fünfjähriges Verbot verhängt, landwirtschaftliche Nutztiere zu halten, betreuen oder sonst berufsmäßigen Umgang mit diesen zu haben. Den Vater hatte es zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung aber zur Bewährung ausgesetzt.
Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der beiden Landwirte blieben ohne Erfolg. Der BGH konnte keinen Rechtsfehler zu ihren Lasten feststellen.
Haftstrafe und Haltungsverbot
Die Bauern hatten 32 kranke Rinder nicht von Tierärzten behandeln lassen. Einer der Männer enthornte zudem acht Kälber mittels eines ungeeigneten Geräts ohne geeignete Schmerzmittelgabe. Die Kühe mussten deshalb länger anhaltende, erhebliche Schmerzen ertragen.
Der Bauernhof der Männer liegt in Bad Grönenbach, auf dem vor vier Jahren der Tierschutzskandal begann. Eine Tierschutzorganisation hatte damals ein Video veröffentlicht, das Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollte. In der Folge ermittelten die Behörden gegen mehrere Betriebe. Mehr als die Hälfte der Tiere wurde geschlachtet oder eingeschläfert.
Voraussichtlich ab Oktober soll in Memmingen der größte Fall in dem Komplex verhandelt werden. Hier sind fünf Männer und eine Frau angeklagt, es geht um 58 vernachlässigte Rinder.