Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten
Damit bleibt es bei der vom LG Dortmund ausgesprochenen Strafe: Der Täter war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dabei wurde auch eine frühere Verurteilung mit einbezogen. Wie der BGH nun mitteilte, habe die Überprüfung dieses Urteils keine durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Leben wurde durch Notoperation gerettet
Der junge Mann wollte demnach mehrere Menschen töten, um als Serienmörder zu gelten. Am 22.03.2021 legte er sich laut dem Gericht in einem Waldgebiet in Dortmund auf die Lauer. Dort traf er schließlich auf den ihm unbekannten 23-Jährigen, der mit seinem Fahrrad eine Pause machte, rauchte und auf sein Handy schaute. Überraschend stach er zweimal mit dem Messer zu. Der 23-Jährige konnte flüchten, sein Leben wurde durch eine Notoperation gerettet.