Urteil gegen verhinderten Dortmunder Serienmörder rechtskräftig

Das Urteil wegen versuchten Mordes gegen einen Mann aus Dortmund, der eigenen Aussagen zufolge Serienmörder werden wollte, ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag mit. Der zur Tatzeit 18-Jährige hatte einen 23-Jährigen aus heiterem Himmel in einem Wald mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Das Opfer überlebte.

Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten

Damit bleibt es bei der vom LG Dortmund ausgesprochenen Strafe: Der Täter war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dabei wurde auch eine frühere Verurteilung mit einbezogen. Wie der BGH nun mitteilte, habe die Überprüfung dieses Urteils keine durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Leben wurde durch Notoperation gerettet

Der junge Mann wollte demnach mehrere Menschen töten, um als Serienmörder zu gelten. Am 22.03.2021 legte er sich laut dem Gericht in einem Waldgebiet in Dortmund auf die Lauer. Dort traf er schließlich auf den ihm unbekannten 23-Jährigen, der mit seinem Fahrrad eine Pause machte, rauchte und auf sein Handy schaute. Überraschend stach er zweimal mit dem Messer zu. Der 23-Jährige konnte flüchten, sein Leben wurde durch eine Notoperation gerettet.

BGH, Beschluss vom 08.11.2022 - 4 StR 402/22

Redaktion beck-aktuell, 25. November 2022 (dpa).