BGH: Urteil gegen Millionärsverlobte wegen Wiesn-Messerattacke rechtskräftig

Das Urteil gegen die Verlobte eines Hamburger Multimillionärs wegen ihrer Messerattacke auf einen Gast beim Oktoberfest ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Frau als unbegründet verworfen, wie das Oberlandesgericht München am 07.06.2017 mitteilte. Das Landgericht München hatte die heute 35-Jährige zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Mann mit Klappmesser verletzt

Die Mutter dreier Kinder hatte zugegeben, einen Wiesn-Gast 2015 vor dem Käfer-Promizelt mit einem Klappmesser verletzt zu haben. Der Mann hatte ihren Bekannten, den Ex-Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela, zuvor heftig rassistisch beleidigt.

Verteidiger berief sich auf Notwehr

Der Lastwagenfahrer erlitt eine schwere Stichwunde, verlor viel Blut, ihm musste die Milz entfernt werden. Die Frau ging nach der blutigen Auseinandersetzung in die Nobeldisco P1 und feierte weiter. Vor Gericht war sie immer wieder in Tränen ausgebrochen. Ihre Verteidiger hatten stets von Notwehr gesprochen und auf Freispruch plädiert.

Zeugenkauf durch Verlobten?

Der Prozess hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil der Verlobte der Angeklagten mehrfach versucht haben soll, Zeugen zu kaufen. Die Ermittlungen laufen noch.

BGH, Entscheidung vom 07.06.2017

Redaktion beck-aktuell, 7. Juni 2017 (dpa).

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