Urteil gegen Führungsmitglied der terroristischen "Oldschool Society" rechtskräftig

Ein Führungsmitglied der rechtsextremistischen Gruppierung "OSS" (Oldschool Society) muss für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verworfen hat. Dem Mann wird sowohl die Gründung als auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt.

Rechtsextremistische Gruppierung

Nach den Feststellungen des OLG handelte es sich bei der zunächst als Chatgruppe organisierten Vereinigung "OSS" um eine rechtsextremistische Gruppierung, deren Mitglieder eine nationalistische, teilweise sogar nationalsozialistische, und rassistische Weltanschauung sowie Gewaltbereitschaft und Waffenaffinität einte. Spätestens Anfang Februar 2015 beschlossen die Mitglieder, Brand- und Sprengstoffanschläge gegen Asylbewerberunterkünfte durchzuführen, wobei sie auch den Tod von Menschen in Kauf nahmen. Ein erster Anschlag sollte anlässlich eines im Mai 2015 geplanten Mitgliedertreffens stattfinden. Zwei Mitglieder der Vereinigung besorgten zu diesem Zweck in der Tschechischen Republik pyrotechnische Gegenstände mit erheblicher Sprengkraft, die bei einer Explosion tödliche Lungenverletzungen verursachen können.

Angeklagter war einer der Anführer

Der Angeklagte, der dem Führungsgremium der Vereinigung, dem sogenannten Geheimrat angehörte, förderte mit gewaltbefürwortenden Beiträgen die Radikalisierung der Gruppe bis zu dem Entschluss zur Begehung von Anschlägen. Zudem war er an Planung und Organisation der für Mai 2015 vorgesehenen Zusammenkunft beteiligt. Das Treffen wurde durch das Eingreifen der Ermittlungsbehörden vereitelt.

Keine Rechtsfehler

Der Angeklagte hat mit seiner Revision ohne weitergehende Ausführungen Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des Urteils geltend gemacht. Die hierauf veranlasste Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben, so der BGH. Deshalb sei das Rechtsmittel zu verwerfen gewesen. Das OLG München habe bereits am 15.03.2017 die Rädelsführer der Vereinigung und weitere Mitglieder der Führungsriege verurteilt, merkt der BGH an. Mit der jetzigen Entscheidung sei auch das Verfahren gegen den Angeklagten rechtskräftig abgeschlossen.

BGH, Beschluss vom 27.10.2020 - 3 StR 260/20

Redaktion beck-aktuell, 12. November 2020.