Das Urteil gegen einen Strafgefangenen, der während einer Ausführung geflohen war und sodann zwei Frauen überfallen hatte, um Geld und ein Kraftfahrzeug zur Fortsetzung seiner Flucht zu erlangen, ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verworfen hat (Beschluss vom 09.07.2019, Az.: 4 StR 117/19). Das Landgericht Ravensburg hatte ihn wegen besonders schweren Raubes und räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer unter anderem zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Zuvor bereits zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Nach den Feststellungen des LG überfiel der in anderer Sache wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte und während einer Ausführung entwichene Strafgefangene zwei Frauen, um Geld, Wertgegenstände und ein Kraftfahrzeug zur Fortsetzung seiner Flucht an sich zu bringen. Der BGH hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH, Urteil vom 09.07.2019 - 4 StR 117/19
Redaktion beck-aktuell, 22. Juli 2019.