Urteil gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend rechtskräftig

Der Amokfahrer, der seinen Pkw im Februar 2020 in den Volkmarsener Rosenmontagsumzug gelenkt hat, muss lebenslang in Haft. Der Bundesgerichthof hat ein Urteil des Landgerichts Kassel überwiegend bestätigt, das auf versuchten Mord in 89 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in 88 tateinheitlichen Fällen und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erkannt hatte.

Auch besondere Schwere der Schuld festgestellt

Das LG hatte ferner die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Außerdem hatte es ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestimmt sowie das zur Tatbegehung verwendete Kraftfahrzeug eingezogen.

88 Personen zum Teil schwer verletzt

Nach den Feststellungen entschloss sich der Angeklagte, seinen Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit in Teilnehmer und Zuschauer des am 24.02.2020 in Volkmarsen stattfindenden Rosenmontagszugs zu lenken, um hierdurch eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen zu töten. In Umsetzung dieses Tatplans fuhr er mit dem Auto in eine für andere Verkehrsteilnehmer abgesperrte Straße ein, auf der sich die Menschenmenge befand, und beschleunigte auf eine Ausgangsgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h. Er führte das Fahrzeug sodann – entgegen der Laufrichtung des Umzuges – durch insgesamt drei hintereinander aufgestellte Karnevalsgruppen hindurch. Durch die Fahrt wurden insgesamt 88 Personen zum Teil schwer verletzt.

Anordnung zu Sicherungsverwahrung neu zu verhandeln

Der BGH hat den Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten nach einer teilweisen Verfahrensbeschränkung dahin abgeändert, dass die tateinheitlich hinzutretende gefährliche Körperverletzung zum Nachteil einiger Geschädigter entfällt. Ferner hat er den Vorbehalt der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Insoweit hat der BGH die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen. Die weiter gehende Revision des Angeklagten hat er verworfen. Das Urteil des LG Kassel sei damit im Schuld- und Strafausspruch rechtskräftig, teilt der BGH mit. Rechtskräftig sei auch die Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis, die Einziehung des Führerscheins und die Anordnung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

BGH, Beschluss vom 10.11.2022 - 4 StR 192/22

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2023.

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