Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet
Nach den vom LG getroffenen Feststellungen wollte sich die Geschädigte von ihrem Ehemann trennen. Der Angeklagte, der die Trennung nicht akzeptieren wollte, verletzte die Geschädigte zunächst mit einer Machete am Arm, würgte sie, übergoss sie im Schlafzimmer mit Benzin und zündete sie an. Er beabsichtigte, seine Ehefrau zu entstellen, damit sie keinen Partner mehr finden würde. Die Geschädigte stand rasch in Flammen. Der Angeklagte verließ das Schlafzimmer, auf das die Flammen übergriffen, und hielt die Zimmertür zu, um zu verhindern, dass die laut um Hilfe schreiende, brennende Geschädigte ihm folgte.
Opfer trug schwerste Verletzungen davon
Kurze Zeit später lief er ins Schlafzimmer und warf eine Decke über die Geschädigte. Anschließend brachte er sie in das Badezimmer und begann, das Feuer mit Wasser zu löschen. Die Geschädigte trug schwerste Verletzungen davon. Sie musste reanimiert werden, lag 53 Tage im Koma und weitere zwei Monate auf der Intensivstation. Nach mehr als 30 Operationen ist sie seither an einen Rollstuhl gefesselt. Der Angeklagte hat die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die daraufhin veranlasste Überprüfung des Urteils hat laut BGH keinen Rechtsfehler ergeben. Das landgerichtliche Urteil sei damit rechtskräftig.