Ehefrau angezündet: BGH bestätigt Verurteilung zu fast 15 Jahren Haft

Die Verurteilung eines Mannes, der seine Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet hat, zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten ist nicht zu beanstanden und damit rechtskräftig. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.02.2018 entschieden und damit die Revision des Angeklagten gegen ein auf besonders schwere Brandstiftung und schwere Körperverletzung lautendes Urteil des Landgerichts Darmstadt verworfen (Az.: 2 StR 511/17).

Ehefrau mit Benzin übergossen und angezündet

Nach den vom LG getroffenen Feststellungen wollte sich die Geschädigte von ihrem Ehemann trennen. Der Angeklagte, der die Trennung nicht akzeptieren wollte, verletzte die Geschädigte zunächst mit einer Machete am Arm, würgte sie, übergoss sie im Schlafzimmer mit Benzin und zündete sie an. Er beabsichtigte, seine Ehefrau zu entstellen, damit sie keinen Partner mehr finden würde. Die Geschädigte stand rasch in Flammen. Der Angeklagte verließ das Schlafzimmer, auf das die Flammen übergriffen, und hielt die Zimmertür zu, um zu verhindern, dass die laut um Hilfe schreiende, brennende Geschädigte ihm folgte.

Opfer trug schwerste Verletzungen davon

Kurze Zeit später lief er ins Schlafzimmer und warf eine Decke über die Geschädigte. Anschließend brachte er sie in das Badezimmer und begann, das Feuer mit Wasser zu löschen. Die Geschädigte trug schwerste Verletzungen davon. Sie musste reanimiert werden, lag 53 Tage im Koma und weitere zwei Monate auf der Intensivstation. Nach mehr als 30 Operationen ist sie seither an einen Rollstuhl gefesselt. Der Angeklagte hat die Verletzung materiellen Rechts beanstandet. Die daraufhin veranlasste Überprüfung des Urteils hat laut BGH keinen Rechtsfehler ergeben. Das landgerichtliche Urteil sei damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 21.02.2018 - 2 StR 511/17

Redaktion beck-aktuell, 6. März 2018.

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