Urteil: Berliner Gasnetz bleibt vorerst in privater Hand

Nach jahrelangem Rechtsstreit bleibt das Berliner Gasnetz laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vorerst in der Hand des privaten Betreibers Gasag. Damit scheiterte der Senat am Dienstag in letzter Instanz zunächst mit dem Vorhaben, das Gasnetz zu verstaatlichen. Nach dem Urteil wird der Senat verpflichtet, das vor Jahren über eine Unternehmenstochter abgegebene Angebot von Gasag für den Weiterbetrieb des Netzes zu akzeptieren.

Unternehmen über Entscheidung erfreut

"Nach nun bald sieben Jahren der Ungewissheit freut sich die Gasag, wie seit 174 Jahren auf einer stabilen Basis die Energieversorgung für die Berlinerinnen und Berliner sicherstellen zu können", teilte Gasag-Chef Gerhard Holtmeier am Mittwoch mit.

Senat will Privatisierungen rückgängig machen

Der Senat arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen vergangener Jahrzehnte rückgängig zu machen, auch bei Strom, Wasser und Wohnungen. Gasag wurde in den 1990er Jahren privatisiert und betreibt seit Jahrzehnten das Berliner Gasnetz. Ende 2013 lief jedoch die Konzession aus und sollte nach einer Ausschreibung auf den landeseigenen Betrieb Berlin Energie übertragen werden.

Bewerber sollten neue Angebote einreichen

Damit scheiterte der Senat im April 2019 vor dem Kammergericht. Es bezweifelte die Bieterfähigkeit von Berlin Energie und in der Konsequenz setzte der Senat das Vergabeverfahren um eine Stufe zurück: Alle Bewerber sollten neue Angebote einreichen. Gasag hatte aber vor dem KG darauf gesetzt, mit dem bereits abgegebenen Angebot zum Zug zu kommen, zog vor den BGH – und bekam dort nun Recht.

Streit auch mit Stromnetzbetreiber Vattenfall

Damit endet der zweite große Rechtsstreit rund um die Energie-Infrastruktur Berlins: Jahrelang stritt der Senat auch mit dem Stromnetzbetreiber Vattenfall um die Konzession des Berliner Stromnetzes, das ebenfalls an Berlin Energie übergehen sollte. Vergangenes Jahr kündigte Vattenfall schließlich an, das Netz an das Land verkaufen zu wollen. Seither wird verhandelt.

Senat will an seinen Plänen festhalten

"Das Urteil ist für uns überraschend", teilte am Mittwoch die Senatsverwaltung für Finanzen mit Blick auf das aktuelle BGH-Urteil mit. Am Plan, das Gasnetz in staatliche Hand zu überführen, hält der Senat demnach aber fest: Es werde "sofort" ein komplett neues Vergabeverfahren aufgesetzt, hieß es.

BGH, Urteil vom 09.03.2021

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2021 (dpa).