BGH bestätigt Untreue-Urteil um Verkauf des Alten Flugplatzes Oranienburg Mitte

Das Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung der Brandenburger WGT-Militärliegenschaft "Oranienburg Alter Flugplatz Mitte" ist rechtskräftig. Die Angeklagten hatten dafür gesorgt, dass das Gelände 2009 weit unter Wert verkauft worden war. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revisionen der Angeklagten zurückgewiesen.

Verwertungsgesellschaft verkaufte Ost-Militärgelände unter Wert

Der Hauptangeklagte war der Inhaber und Geschäftsführer, die übrigen Angeklagten Mitarbeiter einer ehemals landeseigenen, als GmbH verfassten Verwertungsgesellschaft. Aufgabe der Verwertungsgesellschaft war es, als Geschäftsbesorgerin für das Land Brandenburg ehemals durch Truppen der sowjetischen Westgruppen militärisch genutzte, nunmehr landeseigene Grundstücke zu vermarkten und zu verwerten. Ende 2009 verkauften der Hauptangeklagte und die Geschäftsführerin eine etwa 65 Hektar große unerschlossene und kontaminierte Teilfläche des vormals von den sowjetischen Streitkräften genutzten alten Flugplatzes in Oranienburg entgegen den Verpflichtungen aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag zum Preis von 205.000 Euro, obwohl hierfür ein Kaufpreis von mindestens 800.000 Euro erzielbar gewesen wäre.

Weiterveräußerungsgewinn abgeschöpft

Die übrigen Angeklagten unterstützten dies, indem sie die für die Zustimmung des brandenburgischen Ministeriums der Finanzen notwendige Wertermittlung zur Preisfindung beeinflussten. Käuferin war eine Projektgesellschaft, an der der Hauptangeklagte wirtschaftlich maßgeblich beteiligt war. Die Erwerberin verkaufte die Liegenschaft in entwickelten Teilflächen gewinnbringend weiter. Sie schloss unter anderem mit einem Logistikunternehmen einen Kaufvertrag über etwa 20 Hektar baureifes Land zum Kaufpreis von etwa 5,6 Millionen Euro.

BGH bestätigt Verurteilungen wegen Untreue und Beihilfe

Das Landgericht verurteilte die Angeklagten wegen Untreue und Beihilfe und verhängte Freiheitsstrafen, deren jeweilige Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie Geldstrafen. Die auf Verfahrensrügen gestützten Revisionen hat der Bundesgerichtshof nunmehr verworfen. Weder die tatsächliche und rechtliche Würdigung noch die Rechtsfolgenentscheidungen des Landgerichts wiesen durchgreifende Rechtsfehler auf. Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 16.06.2021 - 6 StR 334/20

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2021.