Die Klosterkammer Hannover muss nach einer
Entscheidung des Bundesgerichtshofs ihre Sammlung mit Werken des umstrittenen Künstlers Erich Klahn (1901-1978) behalten. Auf Basis dreier Gutachten, die Klahns Nähe zum Nationalsozialismus belegen, hatte sie ihre Trägerschaft der Klahn-Stiftung gekündigt.
Gegen diese Kündigung wehrten sich die Erben – und bekamen Recht. Mit der BGH-Entscheidung wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom März 2016 rechtskräftig, wie die Klosterkammer am 04.01.2017 in Hannover mitteilte.
Religiöse und politische Motive vermischt
Der in Celle gestorbene Klahn ließ sich den Gutachten zufolge von der NS-Kulturpolitik instrumentalisieren. Unter anderem vermischte er bis
1945 in seinen Arbeiten religiöse und politische Motive. So finden sich auf dem sogenannten Karfreitags-Altar im Kloster Mariensee bei Hannover ein gerundetes Hakenkreuz und Runen. Während des Rechtsstreits mit den Erben war dieser Altar nicht zu besichtigen.
Klöster derzeit geschlossen
"Wir sind gehalten, die Werke in den üblichen Öffnungszeiten wieder zugänglich zu machen", sagte Kammerdirektor Andreas Hesse am 04.01.2017. Derzeit seien die Klöster geschlossen, Mariensee öffne wieder Mitte April. Klahn-Altäre stehen unter anderem auch in niedersächischen Kirchen.
BGH
Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Gödeke/Jördening, Das Schicksal der fehlgeschlagenen unselbständigen Stiftung, ZStV 2016, 218
OLG Celle, Abgrenzung zwischen treuhänderischer Überlassung von Vermögenswerten und einer Schenkung unter Auflage („Erich Klahn“), ZStV 2016, 215 mit Anmerkungen von Hüttemann und Rawert in npoR 2016, 166