Ordnungsgemäße Verteidigung nicht möglich?
Fünf der Männer wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen, in einem weiteren Fall ging es um Beihilfe. Alle legten Revision ein (Az.: 5 StR 443/19). Die Anwälte der Ex-Manager brachten in der mündlichen Verhandlung eine ganze Reihe von Gründen vor, warum das Urteil aus ihrer Sicht keinen Bestand haben darf. Unter anderem seien damals nicht genug Zeugen gehört worden, und die Verteidiger hätten keinen Zugang zu allen bei Durchsuchungen sichergestellten Daten gehabt. Eine ordnungsgemäße Verteidigung sei so nicht möglich gewesen.
Entscheidung soll noch im Oktober fallen
Die Anwälte beantragten, dass Urteil aufzuheben und den Fall erneut verhandeln zu lassen - entweder an einer anderen Strafkammer in Dresden oder am Landgericht Leipzig. Der Verteidiger des wegen Beihilfe verurteilten Managers beantragte Freispruch. Die Bundesanwaltschaft beantragte, die Revisionen zu verwerfen. Dann würde das Urteil von 2018 rechtskräftig. Der BGH will am 29.10.2021 eine Entscheidung verkünden. Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte Mitte 2012 die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Das Landgericht Dresden war überzeugt, dass die geschädigten Anleger in Schuldverschreibungen und andere Finanzprodukte im Gesamtwert von 542 Millionen Euro investierten und bis zur Einstellung des Infinus-Geschäftsbetriebs nur ein Teil zurückgezahlt wurde.