Gesamtstrafe und Sicherungsverwahrung im Ergebnis bestätigt
Das Landgericht Köln hatte den damals 43 Jahre alten Familienvater im vergangenen Oktober verurteilt, weil er immer wieder seine 2017 geborene Tochter missbraucht hatte. Von den 79 Taten, die die Staatsanwaltschaft dem Deutschen vorgeworfen hatte, waren schon nicht alle in das Urteil eingeflossen. Der BGH hob in einem Fall auch die Verurteilung auf – stellte aber fest, dass das weder an der Gesamtstrafe noch an der Sicherungsverwahrung etwas ändere.
Schlüsselfigur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach
Der Verurteilte gilt als eine Schlüsselfigur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach, der mittlerweile bundesweite Ausmaße angenommen hat. Bei Durchsuchungen bei ihm wurden nicht nur riesige Mengen kinderpornografischen Materials entdeckt, sondern auch viele Kontakte zu gleichgesinnten Männern, die im Netz Videos und Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs austauschten. Die Ermittler kamen auf diese Weise immer mehr Verdächtigen auf die Spur.