Strafe gegen Vater im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach bestätigt

Der Bundesgerichtshof hat die zwölfjährige Freiheitsstrafe und die Unterbringung in Sicherungsverwahrung für die Schlüsselfigur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach bestätigt. Einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zufolge verwarf der zweite Strafsenat in Karlsruhe weitgehend die Revision des Angeklagten.

Gesamtstrafe und Sicherungsverwahrung im Ergebnis bestätigt

Das Landgericht Köln hatte den damals 43 Jahre alten Familienvater im vergangenen Oktober verurteilt, weil er immer wieder seine 2017 geborene Tochter missbraucht hatte. Von den 79 Taten, die die Staatsanwaltschaft dem Deutschen vorgeworfen hatte, waren schon nicht alle in das Urteil eingeflossen. Der BGH hob in einem Fall auch die Verurteilung auf – stellte aber fest, dass das weder an der Gesamtstrafe noch an der Sicherungsverwahrung etwas ändere.

Schlüsselfigur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach

Der Verurteilte gilt als eine Schlüsselfigur im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach, der mittlerweile bundesweite Ausmaße angenommen hat. Bei Durchsuchungen bei ihm wurden nicht nur riesige Mengen kinderpornografischen Materials entdeckt, sondern auch viele Kontakte zu gleichgesinnten Männern, die im Netz Videos und Abbildungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs austauschten. Die Ermittler kamen auf diese Weise immer mehr Verdächtigen auf die Spur.

BGH, Beschluss vom 08.06.2021 - 2 StR 72/21

Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2021 (dpa).