BGH: Snowden wird vorerst nicht in Deutschland aussagen

Der "NSA-Untersuchungsausschuss" muss sich vorerst nicht mit der Frage beschäftigen, ob Edward Snowden in Deutschland als Zeuge gehört werden könnte. Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 15.12.2016 als Beschwerdesenat die Vollziehung einer Entscheidung der Ermittlungsrichterin des BGH betreffend die Vorbereitung der Vernehmung von Snowden im "NSA-Untersuchungsausschuss" des Deutschen Bundestages bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt (Az.: 3 ARs 20/16).

Ermittlungsrichterin gab Ausschussminderheit Recht

Mit dem angefochtenen Beschluss hatte die Ermittlungsrichterin auf den Antrag einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Minderheit des Ausschusses entschieden, dieser habe nochmals über einen Antrag abzustimmen, die Bundesregierung zu ersuchen, die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen und dem Ausschuss mitzuteilen, zu welchem Zeitpunkt sie diese herstellen könne; sollte der Antrag weiterhin von einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses unterstützt werden, habe der Ausschuss ihm zumindest mehrheitlich zuzustimmen (BeckRS 2016, 19818).

BGH: Interesse des Ausschusses an Vermeidung des Vollzugs der Anordnung überwiegt

Gegen diesen Beschluss hatte der Ausschuss, vertreten durch seinen Vorsitzenden, Beschwerde eingelegt. Der Ausgang des Beschwerdeverfahrens sei offen, betont der BGH in seinem jetzt ergangenen Beschluss. Bei dieser Sachlage überwiege das Interesse des Ausschusses, die mit dem Vollzug der Anordnung eintretenden Folgen zu vermeiden, gegenüber dem Interesse der Antragstellerin, die Anordnung der Ermittlungsrichterin vor Abschluss des Beschwerdeverfahrens zu vollziehen.

BGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 3 ARs 20/16

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.

Mehr zum Thema