Bank-AGB sahen Sperrung der Wiederauflademöglichkeit vor
Die BGH-Richter wollen ihr Urteil am 26.10.2022 verkünden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI Banque) sahen in dem zugrunde liegenden Fall vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung.
Vergleichbar mit Abschalten einer Münzwaschmaschine?
Die Bank verglich das Vorgehen laut BGH mit dem Abschalten einer Münzwaschmaschine oder der Sperrung eines abhanden gekommenen Smartphones und berief sich darauf, nach wirksamer Kündigung ihre Leistung einzustellen. So verhindere sie, dass die Batterie wieder aufgeladen wird, was deren Ladekapazität und somit den Wert mindere.
Verbraucherzentrale Sachsen sieht unangemessene Benachteiligung
Die Verbraucherzentrale Sachsen hingegen monierte eine unangemessene Benachteiligung der Mieter und war damit erfolgreich: Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte in Düsseldorf untersagten der Bank die Nutzung der entsprechenden AGB-Klausel. Dagegen geht diese vor.
Derzeit keine neuen E-Autos mit Batteriemiete auf dem Markt
Laut ADAC werden aktuell keine neuen E-Autos mit Batteriemiete angeboten. "Renault hatte dieses als letzter Anbieter Ende 2020 abgeschafft", teilte ein Sprecher mit. Demnächst werde es das aber wohl wieder bei chinesischen und vietnamesischen Herstellern geben, unter anderem mit Batteriewechselkonzept. Wie häufig die Klausel zur Fernabschaltung angewendet wurde, konnte der Autoclub nicht beurteilen.