Eine Richterin, die sich als Diesel-Besitzerin der Musterklage gegen Volkswagen im Abgasskandal angeschlossen hatte, kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs keine ähnlichen Diesel-Fälle mehr mitentscheiden. Nach dem Abschluss des Musterverfahrens sei zwar kein wirtschaftliches Interesse am Ausgang anderer Schadenersatz-Prozesse gegen VW erkennbar, allein die Anmeldung eigener Ansprüche könne aber schon den Anschein der Parteilichkeit begründen.
VW lehnte OLG-Richterin als befangen ab
Dank des Mustervergleichs zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten gut 24.000 Diesel-Besitzer Summen von 1.350 bis 6.257 Euro bekommen – darunter auch eine Richterin am Frankfurter Oberlandesgericht. Als sie als Berichterstatterin einen Diesel-Fall übernehmen sollte, machte sie darauf aufmerksam. Daraufhin hatte VW sie abgelehnt, weil sie befangen sein.
BGH hält Richterin für befangen
Das OLG selbst sah kein Problem. Nach dem Vergleich seien weitergehende Ansprüche der Richterin im Diesel-Skandal ausgeschlossen. Außerdem gehe es in dem Fall nicht um den Skandalmotor EA 189, sondern einen anderen Motorentyp. Das beurteilt der BGH strenger. Die Frau habe bei der Musterklage "objektiv zu erkennen gegeben", dass sie sich von VW vorsätzlich sittenwidrig geschädigt oder betrogen sieht. Wegen der zeitlichen Nähe könne "nicht mit einer genügenden Wahrscheinlichkeit angenommen werden", dass sie ihre Haltung inzwischen geändert habe.
BGH, Beschluss vom 25.03.2021 - III ZB 57/20
Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Besorgnis der Befangenheit im "Dieselskandal" wegen Erwerb eines VW durch den Vorsitzenden Richter, BeckRS 2021, 1900
OLG Frankfurt a. M., VW-Dieselskandal: Keine Befangenheit einer Richterin, die sich in eigener Sache an einer Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt hat, BeckRS 2020, 42677
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH-Richter in Diesel-Fall befangen,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.03.2021,
becklink 2019101