BGH-Richter Wilhelm-Albrecht Achilles im Ruhestand

Der Richter am Bundesgerichtshof Wilhelm-Albrecht Achilles wird mit Ablauf des 31.05.2018 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Während seiner über zehneinhalbjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof habe er die Rechtsprechung namentlich des VIII. Zivilsenats maßgeblich mitgeprägt, heißt es in einer Mitteilung des BGH vom 30.05.2018.

Vita

Achilles wurde am 27.11.1952 in Braunschweig geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer vorübergehenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Georg-August-Universität Göttingen trat er am 01.03.1982 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Braunschweig sowie den Amtsgerichten Goslar, Bad Gandersheim und Seesen wurde der promovierte Jurist am 08.03.1985 zum Richter am LG Braunschweig ernannt. Am 22.02.1993 erfolgte seine Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Braunschweig. Von dort war er im Jahr 1994 zeitweise an das OLG Naumburg abgeordnet. Am 29.10.2004 wurde er zum Vorsitzenden Richter am OLG Braunschweig befördert.

Ordentliches Mitglied des Präsidialrats

Am 01.11.2007 wurde Achilles zum Richter am BGH ernannt. Er gehört seither dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kauf, Leasing und Wohnraummietverhältnissen zuständigen VIII. Zivilsenat an; in der Zeit von Januar bis Juni 2009 war er zugleich dem seinerzeit vorübergehend eingerichteten Xa-Hilfssenat zugewiesen. Von Juli 2010 bis Dezember 2011 war Achilles außerdem stellvertretendes und sodann bis Juli 2014 ordentliches Mitglied des Präsidialrats des BGH. Die Georg-August-Universität Göttingen, an der er seit 2010 internationales Kaufrecht lehrt, bestellte ihn durch Urkunde vom 12.07.2016 zum Honorarprofessor.

Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2018.