BGH-Richter haben Bedenken gegen Mord-Urteil gegen Berliner Autoraser

Der Bundesgerichtshof hat Bedenken gegenüber der Verurteilung zweier Berliner Autoraser wegen Mordes. In der gut zweistündigen Verhandlung am 23.04.2020 hinterfragten die obersten Strafrichter in Karlsruhe gleich mehrere Punkte sehr kritisch. Ihr Urteil wollen sie am 18.06.2020 verkünden (Az.: 4 StR 482/19).

Unbeteiligter kam bei Autorennen ums Leben

Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in Berlins Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert. Als sie bei Rot über eine Kreuzung rasten, rammte einer von ihnen mit 160 bis 170 Stundenkilometern ein aus einer Seitenstraße kommendes Auto. Dessen Fahrer starb.

Schon erste Verurteilung wegen Mordes aufgehoben

Der Fall beschäftigt den BGH schon zum zweiten Mal. 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. So ein Urteil gegen Autoraser hatte es in Deutschland noch nie gegeben. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Aber auch diesmal hieß es am Ende für die beiden Angeklagten: lebenslange Haft wegen Mordes. Dagegen haben die Männer erneut Revision eingelegt. Sie sitzen seit vier Jahren in Untersuchungshaft.

Selbst Bundesanwaltschaft fordert Aufhebung des Mord-Urteils gegen einen der Angeklagten

Bedenken gibt es vor allem bei dem zweiten Angeklagten, der nicht selbst den Unbeteiligten gerammt hatte. Das LG hatte ihn zweimal als Mittäter verurteilt. In seinem Fall beantragte nicht nur der Verteidiger, sondern auch die Bundesanwaltschaft, das Mord-Urteil aufzuheben. Das gemeinsame Rennen reiche nicht aus. Und es sei ungeklärt, ob der Unfall überhaupt hätte abgewendet werden können, wenn er auf den letzten Metern vom Gas gegangen wäre.

Bei Hauptangeklagtem vor allem Mord-Vorsatz problematisch

Aber auch zur Verurteilung des Hauptangeklagten stellte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible viele kritische Fragen. Mord setzt Vorsatz voraus – also dass dem Täter zumindest gleichgültig ist, dass er den Tod eines Anderen in Kauf nimmt. Hier ist fraglich, ob dem Raser wirklich so klar vor Augen stand, wie sich ein möglicher Unfall abspielen würde und dass dieses Szenario für ihn selbst dank Airbag vergleichsweise glimpflich ausgehen würde.

Redaktion beck-aktuell, 23. April 2020 (dpa).