BGH-Richter Dieter Maihold im Ruhestand

Dieter Maihold, Richter am Bundesgerichtshof, ist mit Ablauf des 31.03.2020 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt worden. Das teilte die BGH-Pressestelle am 31.03.32020 mit. Während seiner mehr als zwölfjährigen Zugehörigkeit zum BGH habe Maihold die Rechtsprechung des für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Bürgschaftsrechts zuständigen XI.Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Vom Staatsanwalt zum Richter

Maihold wurde am 22.07.1955 in Regensburg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im August 1984 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er beim Landgericht Regensburg und der Staatsanwaltschaft Regensburg eingesetzt. Im August 1987 wurde er unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei der Staatsanwaltschaft Regensburg zum Staatsanwalt ernannt, im Januar 1988 wechselte er als Richter am Amtsgericht an das AG Kelheim, von wo er in den Folgemonaten mit einem Teil seiner Arbeitskraft an das AG Regensburg abgeordnet war. 

Seit 2008 beim BGH

Von Juni 1991 bis Januar 2001 war Maihold als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare an das Landgericht Regensburg abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im August 1996 am Oberlandesgericht Nürnberg zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Dort war er seit Februar 2001 Mitglied eines für Bausachen, Makler- und Landwirtschaftssachen zuständigen Zivilsenats. Im Januar 2008 wurde Maihold zum Richter am BGH ernannt und dem XI. Zivilsenat zugeteilt.

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2020.