BGH-Richter Berger geht in den Ruhestand

Der Richter am Bundesgerichtshof Nikolaus Berger wird mit Ablauf des 30.11.2021 in den Ruhestand treten. In seiner annähernd dreizehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat er neben seinem Wirken im X. und dem Xa-Zivilsenat insbesondere die Rechtsprechung des 5. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Seit 2009 Richter am Bundesgerichtshof

Der 1956 in Thüringen geborene Berger ist seit 2009 als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Bis Ende Dezember 2010 beziehungsweise Ende Januar 2011 gehörte er zunächst dem insbesondere für das Patentrecht sowie das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständigen X. Zivilsenat und dem zu dessen Entlastung vorrübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichteten Xa-Zivilsenat an. Im Februar 2011 wechselte er in den 2. Strafsenat, der damals für die Revisionen in Strafsachen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln zuständig war. Seit dem 01.07.2013 ist Berger Mitglied des 5. Strafsenats in Leipzig, dem die Revisionen in Strafsachen aus dem Bezirk des Kammergerichts und den Oberlandesgerichtsbezirken Bremen, Dresden, Hamburg und Schleswig zugewiesen sind.

Rechtsprechung des 5. Strafsenats maßgeblich geprägt

Für den 5. Strafsenat ist er als stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Daneben nahm er seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof bis Mitte Juli 2013 die Aufgaben des Ermittlungsrichters V wahr und gehörte ab Mitte Juli 2013 bis Ende 2019 als stellvertretendes Mitglied dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen und dem Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen an. Seit dem Jahr 2015 ist Berger zudem Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2021.