BGH re­agiert auf Co­ro­na: Erste Ver­hand­lun­gen ab­ge­sagt

Wegen der Aus­brei­tung des Co­ro­na­vi­rus sagt der Bun­des­ge­richts­hof erste Ver­hand­lun­gen ab. Meh­re­re für diese Woche an­ge­setz­te Ter­mi­ne wur­den am 16.03.2020 auf­ge­ho­ben. Die Ent­schei­dung hät­ten die je­wei­li­gen Se­nats­vor­sit­zen­den ge­trof­fen, sagte eine Spre­che­rin des obers­ten Zivil- und Straf­ge­richts in Karls­ru­he und Leip­zig. "Unser pri­mä­res Ziel ist es, die per­sön­li­chen Kon­tak­te zu ver­rin­gern." Dabei stehe der Ge­richts­hof vor dem Di­lem­ma, dass für Ver­hand­lun­gen und Ur­teils­ver­kün­dun­gen der Grund­satz der Öf­fent­lich­keit gelte. "Auf der an­de­ren Seite wol­len wir na­tür­lich dazu bei­tra­gen, dass sich das Virus nicht wei­ter aus­brei­tet."

Lage jeden Tag neu zu über­den­ken

Eine Mög­lich­keit sei eine Re­du­zie­rung der Ver­hand­lun­gen, sagte die Spre­che­rin wei­ter. Die Si­tua­ti­on än­de­re sich aber stän­dig. "Wir müs­sen mit jedem Tag die Lage neu über­den­ken." Die Durch­führ­bar­keit von Haft­prü­fun­gen müsse dabei immer ge­währ­leis­tet blei­ben.

Kein Emp­fang von Be­su­cher­grup­pen mehr

Seit dem 16.03.2020 emp­fängt der BGH keine Be­su­cher­grup­pen und aus­län­di­schen De­le­ga­tio­nen mehr, wie die Spre­che­rin sagte. Auch die Bi­blio­thek am Haupt­sitz in Karls­ru­he sei für ex­ter­ne Be­su­cher ge­schlos­sen wor­den. Die Ge­richts­sä­le wür­den so be­stuhlt, dass jeder im Pu­bli­kum min­des­tens zwei Meter Si­cher­heits­ab­stand in alle Rich­tun­gen habe.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2020 (dpa).

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