Psychisch kranke Frauen zu Selbstmord überredet
Der Angeklagte hatte aus sexuellem Sadismus eine Vorliebe für Scheinhinrichtungen gefesselter Frauen entwickelt. Nachdem er dies vielfach mit Prostituierten praktiziert hatte, was zu entsprechenden Vorverurteilungen geführt hatte, suchte er über Internet-Foren wie Suizidchat, Forum Hoffnungsschimmer Kontakt zu krankheitsbedingt emotional instabilen jungen Frauen. Diese versuchte er zu überreden, sich von ihm durch Erhängen töten zu lassen beziehungsweise sich selbst zu erhängen. Dem Tötungsvorgang wollte er aus sexueller Motivation heraus per Skype oder zumindest telefonisch beiwohnen.
Zwei Taten im letzten Moment abgewendet
Im Mai 2012 überredete er so eine junge psychisch kranke Frau dazu, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben und sich anschließend von ihm im Wald erhängen zu lassen. Die Tat konnte im letzten Moment durch Einschaltung der Polizei verhindert werden. Im Juli 2015 versuchte der Angeklagte eine andere junge, suizidgefährdete Frau zu manipulieren, sich selbst mittels eines Gürtels zu strangulieren. Die junge Frau kam – schon mit der Schlinge um den Hals – noch zur Besinnung. Im Februar 2016 strangulierte sich eine psychisch labile junge Frau auf Betreiben des Angeklagten mit einem Gürtel zu Tode. Der Angeklagte hatte ihr zuvor vorgespiegelt, bei einer Strangulation mit einem Gürtel handele es sich um einen ungefährlichen Vorgang zum "Druckabbau". Schließlich überredete er im April 2016 eine weitere Frau dazu, sich von ihm in einem Wald nach Durchführung des Geschlechtsverkehrs erhängen zu lassen. Bei Abholung des Opfers war Angeklagte festgenommen worden.
Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes bestätigt
Das LG Limburg erkannte auf Mord, versuchten Mord und Sich-Bereiterklären zu einem Mord. Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.