Probleme durch neuen Freund der Kindesmutter
In dem vor dem BGH verhandelten Fall war ein Mädchen ins Heim gekommen, weil der neue Lebensgefährte der Mutter früher übers Internet Kontakt zu 10- bis 13-Jährigen gesucht und sie überredet hatte, ihm Fotos von ihrem Intimbereich zu schicken. Er wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich die Mutter zuletzt erfolglos gegen den Verlust der Tochter gewehrt.
OLG muss Heimeinweisung nochmal überprüfen
Nun muss das OLG den Fall noch einmal prüfen. Die Gefährdungsprognose sei vor dem Hintergrund des drohenden Schadens zwar noch zu vertreten, heißt es in dem BGH-Beschluss. Die Richter hätten aber nicht ausreichend berücksichtigt, wie sehr das Mädchen unter der Herausnahme aus der Familie leide. Ein Sachverständiger habe außerdem festgestellt, dass sich die Lebenssituation des Mannes zum Positiven entwickelt habe und eine neue Tat, solange das so bleibe, "sehr unwahrscheinlich" sei. Der BGH regt deshalb unter anderem an, einen Familienhelfer einzusetzen, um regelmäßig nach dem Rechten zu sehen.
BGH präzisiert Vorgaben für Behörden
Damit ergänzen die obersten Familienrichter eine Entscheidung von Ende 2016, wonach Behörden und Justiz zum Schutz eines Kindes vor sexuellem Missbrauch sehr weitgehende Auflagen machen dürfen. Die Problematik hatte mit dem Fall eines kleinen Jungen aus Staufen bei Freiburg neue Brisanz bekommen, der von seiner Mutter und deren Partner vergewaltigt und an andere Männer verkauft worden war. Die Behörden hatten den Missbrauch lange nicht erkannt. Der Junge wurde kurzzeitig in Obhut genommen, aber zurück in die Familie geschickt.