BGH-Präsidentin: Neue Senate lösen Überlastungsproblem nicht

Der Bundesgerichtshof mahnt trotz neuer Richterstellen eine Entlastung bei den Fallzahlen an. Die vorgesehene Einrichtung zweier weiterer Senate löse das bestehende Problem nicht, sagte BGH-Präsidentin Bettina Limperg am 13.03.2019 in Karlsruhe beim Jahrespressegespräch des obersten Zivil- und Strafgerichts. Der BGH beklagt seit Jahren, dass die hohe Zahl an Nichtzulassungsbeschwerden zu viele Kapazitäten der Zivilsenate binde.

BGH für Erhöhung der Wertgrenze

So gingen 2018 neben 488 Revisionen 3.600 solcher Beschwerden in Karlsruhe ein. Der BGH hätte gern, dass die Politik die Menge durch eine Erhöhung der Wertgrenze von derzeit 20.000 Euro auf etwa 40.000 Euro drosselt.

Stellen für zwei neue Senate bewilligt

Stattdessen hatten die Haushälter des Bundestags im November 2018 für den BGH völlig überraschend die Stellen für zwei neue Senate bewilligt. Ein 13. Zivilsenat soll in Karlsruhe entstehen, ein sechster Strafsenat am zweiten BGH-Standort in Leipzig, wo schon der Fünfte Strafsenat sitzt. Für die Besetzung dieser Senate wählte der Bundesrichterwahlausschuss am 14.03.2019 bereits 18 neue BGH-Richter.

Sorge um einheitliche Rechtsprechung

Am BGH wird befürchtet, dass es mit zu vielen Zivilsenaten immer schwieriger wird, eine einheitliche Rechtsprechung zu sichern. Limperg betonte, dass etwa im Dieselskandal ein Grundsatz-Urteil Rechtssicherheit für Tausende schaffe. Im Februar hatte der BGH für Aufsehen gesorgt, weil die Richter in einem Fall ihre Einschätzung öffentlich machten, obwohl sich der VW-Händler mit dem Kläger geeinigt hatte. Limperg regte an, eine Regelung zu schaffen, die die Revisionsrücknahme so kurz vor der Verhandlung künftig ausschließt.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2019 (dpa).

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