BGH-Präsidentin Limperg besorgt über Zahl der Verfahren

BGH-Präsidentin Bettina Limperg hat sich besorgt über die wachsende Arbeitsbelastung des höchsten deutschen Zivil- und Strafgerichts geäußert. Als Beispiel nannte sie am 14.03.2018 die zunehmende Zahl von Verfahren wegen des Verdachts terroristischer Straftaten und der Revisionen in diesem Bereich. Die Zahl der neu eingegangenen Strafsachen insgesamt habe 2017 fast 3.800 erreicht, eine Steigerung um 7,1% im Vergleich zum Jahr 2016. Bei den Zivilsenaten seien dagegen mit gut 6.300 Fällen rund 3% weniger als 2016 eingegangen. Wegen eines sprunghaften Anstiegs im Jahr 2012 liege die Zahl aber immer noch um 18% über dem Niveau von 2011.

Befristung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden bedroht Arbeitsfähigkeit

Als Bedrohung für die Arbeitsfähigkeit des BGH sieht Limperg die Befristung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden von 20.000 Euro bis Ende Juni 2018. Ohne ein gesetzliches Gegenmittel, etwa eine Entfristung und Anhebung der Wertgrenze, drohe eine Verdoppelung der Nichtzulassungsbeschwerden. Das würde große Teile der Arbeitskraft binden, obwohl es nur selten zur Zulassung der Revision komme. "Eine Beschränkung des Zugangs muss irgendwie erfolgen. Es ist fünf vor zwölf", sagte die Präsidentin.

Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der EU-Staaten treffen sich im September

Vom 27. bis zum 29.09.2018 werden die Präsidentinnen und Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der EU-Mitgliedsstaaten zu einer Tagung nach Karlsruhe kommen, kündigte Limperg an.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2018 (dpa).

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