BGH-Präsidentin Limperg: AfD will BVerfG gezielt in Verruf bringe

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, hat der AfD den Versuch vorgeworfen, das Bundesverfassungsgericht gezielt in Verruf zu bringen. In einem AfD-Antrag zur verpflichtenden Begründung bei nicht angenommenen Verfassungsbeschwerden werde "mit feinen Worten und sorgfältig ausgewählten Subtexten Misstrauen gesät und Gift geträufelt", sagte die Juristin am 05.04.2019 bei einer Veranstaltung zum 110-jährigen Bestehen des Deutschen Richterbunds.

AfD beantragt: BVerfG soll jede Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde begründen

Die AfD hatte im November 2018 einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, wonach das Verfassungsgericht verpflichtet werden soll, jede Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zu begründen. "Das mag für sich genommen harmlos und vielleicht sogar diskussionswürdig klingen", sagte Limperg zu diesem Vorhaben.

AfD unterstellt BVerfG Willkür

Erschütternd sei aber die Begründung zu dem Vorschlag, die den Eindruck von Willkür beim Verfassungsgericht entstehen lassen könne. In dem Gesetzentwurf heißt es unter anderem, dass sich die Richter "durch die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden unbequemer, wenn auch berechtigter Beschlüsse entledigen" können. Ohne eine Begründung der Nichtannahme von Beschwerden "können die Karlsruher Richter auch berechtigte – gar notwendige oder zwingende – und damit zulässige Kritik an politischen Entscheidungen unterbinden".

Kritik: Begründungspflicht würde Arbeitsfähigkeit des BVerfG einschränken

Gegner der Begründungspflicht sehen in dem Vorhaben der AfD einen Versuch, die ohnehin überlasteten Gerichte noch weiter in ihrer Arbeitsfähigkeit einzuschränken. Eine Allensbach-Umfrage von Mitte Januar 2019 hatte gezeigt, dass 92% der Staatsanwälte ihre Behörden für schlecht besetzt halten, 82% der Richter beklagen zudem Personallücken an den Gerichten. Im Rahmen eines sogenannten Pakts für den Rechtsstaat hatte der Bund den Ländern zuletzt Unterstützung bei der Einstellung von 2.000 neuen Staatsanwälten und Richtern zugesagt.

Redaktion beck-aktuell, 8. April 2019 (dpa).