BGH prüft Polizeimethoden zur Überführung von Drogenkurieren

Wie viel List ist erlaubt, um einem Kriminellen das Handwerk zu legen? Was darf die Polizei? Diese grundsätzlichen Fragen haben den Bundesgerichtshof am 19.04.2017 im Fall eines trickreich überführten Drogenkuriers beschäftigt. Das Urteil soll am 26.04.2017 verkündet werden (Az.: 2 StR 247/16).

Drogenkurier bei Verkehrskontrolle erwischt

Fahnder hatten den Mann im August 2015 bei einer Verkehrskontrolle mit knapp acht Kilo Kokain im Auto erwischt. Der Haken an der Sache: Die Kontrolle war eine Falle, die Ermittler hatten den Dealer schon länger im Visier und an seinem Wagen einen Peilsender angebracht. Die Richter haben nun zu entscheiden, ob in diesem Fall nicht ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig gewesen wäre. Das hätte Auswirkungen auf die Polizeiarbeit insgesamt, denn verschleierte Kontrollen sind keine Seltenheit.

BGH hinterfragt in Verhandlung Grenzen der Polizeibefugnisse

In der gut zweistündigen Verhandlung in Karlsruhe hinterfragten die obersten deutschen Strafrichter kritisch, wo Polizeibefugnisse ihre Grenzen haben. "Mich beschleicht ein ungutes Gefühl, wenn die Polizei machen kann, was sie will“, sagte der Vorsitzende Richter Ekkehard Appl. Bundesanwalt Gerhard Altvater dagegen verteidigte die Verurteilung des Mannes zu sechseinhalb Jahren Haft. Die Polizei sei sowohl in der Strafverfolgung als auch präventiv tätig. Ob sie sich auf diese oder jene Befugnisse berufe, laufe im Ergebnis auf das Gleiche hinaus.

Drogenfund und Geständnis ausreichend?

In dem Fall wurden die Verkehrspolizisten vorgeschickt, um den Chef der Drogenbande, damals noch auf freiem Fuß, in Sicherheit zu wiegen. Er sollte von den verdeckten Ermittlungen nichts erfahren. Der Kurier wurde unter dem Vorwand gestoppt, er sei zu schnell gefahren. Scheinbar zufällig erschnüffelte dann ein Drogenhund das Kokain hinter dem Armaturenbrett. Der Beschuldigte wurde später zwar über seine Rechte aufgeklärt - von den Ermittlungen erfuhr er aber zunächst nichts. Die Frage ist, ob das Kokain und sein Geständnis trotzdem die Verurteilung stützen können.

Redaktion beck-aktuell, 20. April 2017 (dpa).

Mehr zum Thema