Paypal und Sofortüberweisung – Bald Klarheit über Extra-Gebühren

Eine Extra-Gebühr fürs Bezahlen per Paypal oder Sofortüberweisung? Ob Unternehmen ihre Kunden beim Einkaufen im Internet wegen der gewählten Zahlungsart zur Kasse bitten dürfen, wird hoffentlich nicht mehr lange unklar sein. Der Bundesgerichtshof, der am 10.12.2020 hierzu verhandelte, wird voraussichtlich 2021 ein grundsätzliches Urteil fällen - oder aber die Frage dem EuGH vorlegen. Dann würde es bis zur Klärung deutlich länger dauern.

Ziel: Dieselben Bedingungen für alle Unternehmen

Angestoßen hat das die Wettbewerbszentrale mit einer Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus. Flixbus erhebt laut einer Sprecherin inzwischen keine Gebühr mehr für Zahlungen via Paypal und Sofortüberweisung. Den Wettbewerbsschützern, die nach eigenen Angaben auch Beschwerden über andere Internetseiten erreichen, geht es aber um Rechtsklarheit insgesamt. Kunden sollen nicht erst beim Bezahlen auf überraschende Zusatz-Kosten stoßen. Und bei den Unternehmen sollen für alle dieselben Bedingungen gelten.

Neuer § 270a BGB Grund für Rechtsunsicherheit

Grund für die Unsicherheit ist eine neue Vorschrift, mit der der deutsche Gesetzgeber Anfang 2018 eine EU-Vorgabe umgesetzt hat. § 270a BGB verbietet Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Paypal und Sofortüberweisung werden nicht erwähnt. Fallen sie trotzdem unter die Vorschrift? Flixbus verlangte in der Vergangenheit für beide Zahlungsarten eine Gebühr, die Höhe war nach dem Fahrkartenpreis gestaffelt.

Bei Paypal zahlt zunächst der Händler für die Transaktion

Das Zahlen per Paypal funktioniert mit elektronischem Geld, dafür brauchen beide Seiten ein Paypal-Konto. Hat der Zahler nicht ausreichend Guthaben auf diesem Konto, zieht Paypal den Betrag per Lastschrift oder Kreditkarten-Abbuchung ein. Die Sofortüberweisung ist im Grunde eine Banküberweisung. Allerdings schaltet sich der Anbieter, die Sofort GmbH, dazwischen, informiert den Empfänger über die Bonität des Kunden und löst die Überweisung aus. Dadurch soll es schneller gehen. Für beide Dienste zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion.

Paypal-AGB verbieten Abwälzen der Kosten auf Kunden

Die Sofort GmbH, die seit 2014 zur schwedischen Klarna-Gruppe gehört, hat nach eigener Auskunft keinen Einfluss darauf, in welcher Form diese Kosten an den Kunden weitergegeben werden. Paypal hingegen sieht sich dem Prinzip verpflichtet, dass das Bezahlen für den Käufer gebührenfrei ist. Im Januar 2018 wurden laut Paypal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Seither sei es Händlern verboten, ihren Kunden Aufschläge für die Nutzung von Paypal zu berechnen. Laut Wettbewerbszentrale kommt es trotzdem noch zu Verstößen.

LG und OLG München in Bezug auf Flixbus uneins

Das Landgericht München I hatte Flixbus im Dezember 2018 untersagt, weiter Extra-Gebühren zu kassieren. Das Münchner Oberlandesgericht hingegen erklärte die Entgelte im Oktober 2019 für zulässig. Nun haben die BGH-Richter das letzte Wort. Die entscheidende Frage werde sein, ob das Geld für die reine Überweisung oder Lastschrift verlangt werde – was verboten wäre – oder für eine zusätzliche Dienstleistung, sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch. Der BGH-Anwalt der Wettbewerbszentrale sprach sich dafür aus, dabei die Sicht des Verbrauchers zugrunde zu legen. Dieser wolle bei der Sofortüberweisung zuallererst, dass das Geld überwiesen werde. Die Bonitätsprüfung liege hauptsächlich im Interesse des Händlers.

Flixbus: Niemand auf Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung angewiesen

Dagegen zählte die BGH-Anwältin von Flixbus auch Vorteile für den Verbraucher auf. Außerdem sei niemand auf die Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung angewiesen. Würden die Kosten dafür auf alle Kunden umgelegt, würden aber auch diejenigen belastet, die nur die klassischen und ausdrücklich gebührenfreien Zahlungsarten nutzten.

BGH - I ZR 203/19

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2020 (dpa).