BGH muss "Revolution Chemnitz"-Urteile prüfen

Die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 4 St 3/19) gegen Mitglieder der rechtsextremen Terror-Vereinigung "Revolution Chemnitz" werden vom Bundesgerichtshof überprüft. Alle acht Angeklagten haben Revision eingelegt, wie eine OLG-Sprecherin am 14.04.2020 auf Anfrage sagte. Bis zu einer Entscheidung wird es aber dauern. So hat der Staatsschutzsenat wegen der Länge des Verfahrens nun für die schriftliche Urteilsbegründung schon mehrere Monate Zeit.

Mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt

Die 22 bis 32 Jahre alten Männer waren im März 2020 zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen bei allen Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an – nur beim Rädelsführer auch die ebenfalls angeklagte Gründung einer solchen. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt und einer wegen Körperverletzung. Drei der Angeklagten kamen vorerst unter Auflagen frei.

Bundesanwälte sahen "offen nationalsozialistische Gesinnung"

Die Bundesanwälte hatten Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt und den Beschuldigten eine "offen nationalsozialistische Gesinnung" attestiert. Die Verteidiger hatten Freisprüche oder mildere Strafen gefordert.

Redaktion beck-aktuell, 15. April 2020 (dpa).