Die Urteile des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 4 St 3/19) gegen Mitglieder der rechtsextremen Terror-Vereinigung "Revolution Chemnitz" werden vom Bundesgerichtshof überprüft. Alle acht Angeklagten haben Revision eingelegt, wie eine OLG-Sprecherin am 14.04.2020 auf Anfrage sagte. Bis zu einer Entscheidung wird es aber dauern. So hat der Staatsschutzsenat wegen der Länge des Verfahrens nun für die schriftliche Urteilsbegründung schon mehrere Monate Zeit.
Mehrjährige Freiheitsstrafen verhängt
Die 22 bis 32 Jahre alten Männer waren im März 2020 zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen bei allen Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an – nur beim Rädelsführer auch die ebenfalls angeklagte Gründung einer solchen. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt und einer wegen Körperverletzung. Drei der Angeklagten kamen vorerst unter Auflagen frei.
Bundesanwälte sahen "offen nationalsozialistische Gesinnung"
Die Bundesanwälte hatten Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt und den Beschuldigten eine "offen nationalsozialistische Gesinnung" attestiert. Die Verteidiger hatten Freisprüche oder mildere Strafen gefordert.
Redaktion beck-aktuell, 15. April 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Haftbefehl u.a. wegen Mitbegründung der Gruppierung "Revolution Chemnitz" als terroristische Vereinigung, BeckRS 2019, 23746
Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Mitglieder rechter Terrorgruppe "Revolution Chemnitz", FD-StrafR 2019, 418323
Aus dem Nachrichtenarchiv
OLG Dresden, Mehrjährige Haftstrafen für Miglieder der Vereinigung "Revolution Chemnitz", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.03.2020, becklink 2015843
Rechtsextremismus: Regierung sieht beunruhigende Entwicklung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.09.2019, becklink 2014131