Mindestalter im "Adults Only-Hotel" verstößt nicht gegen AGG
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Hotels dürfen ein Mindestalter von 16 Jahren für ihre Gäste festlegen. Das hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zugunsten der unternehmerischen Freiheit des Hotels mit Urteil vom 27.05.2020 entschieden. Danach können Bereiche, in denen Erwachsene unter sich sind, sachlich gerechtfertigt sein. Das Urteil ist für die amtliche Sammlung vorgesehen.

Benachteiligung nach dem AGG

Die Eltern verlangten im Namen ihrer fünf minderjährigen Kinder von einem Wellness- und Tagungshotel aus Bad Saarow die Zahlung einer Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Das Hotel lehnte eine Übernachtungsanfrage der Mutter ab, da es als so genanntes "Adults Only-Hotel" nur Gäste ab einem Alter von 16 Jahren beherbergte. Dadurch sahen die Eltern ihre Kinder nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ungerechtfertigt benachteiligt. Die Klage hatte vor dem Amtsgericht keinen Erfolg. Das LG Frankfurt (Oder) wies die Berufung zurück: Das Hotel handele mit dem Ausschluss der Kinder nicht willkürlich, sondern lege ein nachvollziehbares unternehmerisches Ziel im Rahmen seines Geschäftsmodells zugrunde.

BGH: Unternehmerische Freiheit geht vor

Die Revision hatte keinen Erfolg. Der BGH lehnte einen Anspruch auf Entschädigung aus § 21 Abs. 2 Satz 1, 3 AGG ab. Aus Sicht der Bundesrichter war die unterschiedliche Behandlung der Kinder aus Gründen des Alters gerechtfertigt, da es dafür einen sachlichen Grund gab. Mit der Wahl des Geschäftsmodells und dem Setzen eines Schwerpunkts auf eine bestimmte Personengruppe habe sich das Hotel in Verfolgung seiner wirtschaftlichen Interessen zu Recht auf seine unternehmerische Handlungsfreiheit berufen können. Das Erholungs- und Ruhebedürfnis älterer Menschen könne daher ein Grund zur Benachteiligung von unter 16-Jährigen sein, so der BGH, zumal dann, wenn genügend Ausweichmöglichkeiten für den Urlaub mit Kindern vorhanden seien.

BGH, Urteil vom 27.05.2020 - VIII ZR 401/18

Redaktion beck-aktuell, 9. Juli 2020 (ergänzt durch Material der dpa).